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Initiative zur Aufhebung der Wehrpflicht lanciert

Schweizer Männer sollen nicht länger obligatorisch Militärdienst leisten müssen. Dies fordert ein Bündnis unter Federführung der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) mit einer am Montag lancierten Volksinitiative.

Die Initianten wollen die Wehrpflicht, die heute für Männer gilt, ersatzlos streichen. Sowohl der Militärdienst als auch der Zivildienst sollen künftig freiwillig sein. Die Schweiz soll aber weiterhin eine Milizarmee haben, wenn auch eine kleinere.

Heute sei die Armee viel zu gross, so die GSoA. Die Schweiz habe europaweit die grösste Armee im Verhältnis zur Bevölkerungszahl. Um die Soldaten zu beschäftigen, werde verzweifelt nach Aufgaben gesucht. Die Folge seien unsinnige Einsätze im Innern.

Ein Massenheer trage nicht zur Lösung der heutigen Probleme bei, hält die GsoA weiter fest. Die Bedrohungen und Risiken lägen anderswo, zum Beispiel in den Folgen des Klimawandels und der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen.

Die Initianten sehen die Wehrpflicht zudem als Zwang, der sich mit einer liberalen Gesellschaft nicht verträgt. Dem Initiativ-Komitee gehören auch Vertreter der Sozialdemokratischen Partei (SP) und der Grünen an. Mit der Unterschriftensammlung will das Komitee am Dienstag beginnen.

Am Montag sind 7400 Rekruten in die Sommer-RS eingerückt, darunter 30 Frauen. 1300 Rekruten erfüllen ihren Dienst als Durchdiener. Auf 93 Rekruten verzichtet die Armee: Diese haben laut dem Verteidigungsdepartement die Risikoprüfung nicht bestanden und könnten für ihr Umfeld eine Gefahr darstellen.

Seit Anfang Jahr ist die revidierte Militärdienstpflicht-Verordnung in Kraft. Diese verlangt, dass angehende Rekruten zwischen der Rekrutierung und dem Einrücken in die Rekrutenschule (RS) einer Risikoprüfung unterzogen werden. Dabei wird geprüft, ob eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt oder ein Strafverfahren hängig ist.

swissinfo.ch und Agenturen

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Volksinitiative

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Volksinitiative erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es…

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