Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Türkischer Politiker reizt Grenzen der Schweizer Meinungsfreiheit aus

Perinçek sagte an einer Pressekonferenz in Zürich, dass "kein Gericht je die Ereignisse von 1915 in Armenien als Genozid eingestuft hat". Keystone

Gestützt auf ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs testet ein türkischer Politiker die Toleranz der Schweiz bezüglich Meinungsfreiheit.

Doğu Perinçek, Präsident der türkischen Arbeiterpartei, machte erstmals 2005 Schlagzeilen, als er an drei Anlässen in der Schweiz öffentlich den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich leugnete. Bei den Massakern vor hundert Jahren wurden schätzungsweise bis zu 1,8 Millionen Armenier getötet.

Das Schweizer Bundesgericht verurteilte Perinçek 2007 wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm, die das Leugnen, Verharmlosen oder Rechtfertigen eines Genozids unter Strafe stellt. Perinçek zog das Urteil weiter an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg.

Der EGMR sprach Perinçek 2015 von den Vorwürfen der Rassendiskriminierung frei und verurteilte die Schweiz wegen Verletzung der Meinungsfreiheit. Seit er den jahrelangen Streit gewonnen hat, lässt Perinçek keine Gelegenheit aus, die Schweiz mit dem Thema zu schikanieren.

An einer Pressekonferenz von Dienstag im türkischen Konsulat in Zürich verbreitete er seine Verschwörungstheorien über die Terroranschläge in Europa: Perinçek behauptete laut der Neuen Zürcher Zeitung, die USA steckten hinter den Terrorattacken in Paris, Brüssel, Berlin und der Türkei, weil sie die Türkei spalten und Europa schwächen wollten.

Er sprach sich zudem für einen Vorschlag des Schweizer Parlamentariers Yves Nidegger aus, der das Schweizer Strafgesetzbuch dahingehend ändern möchte, dass das Leugnen eines Genozids nicht strafbar ist oder nur, wenn ein zuständiger internationaler Gerichtshof ihn als einen solchen anerkannt hat.

Rechtliche und politische Überlegungen

Das Schweizer Strafgesetzbuch verlangt eine Gefängnis- oder Geldstrafe, wenn jemand einen Völkermord oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, verharmlost oder rechtfertigt.

Israel und mehr als ein Dutzend europäischer Staaten, darunter die Schweiz, verbieten das Leugnen des Holocaust. Einige Länder verbieten generell das Leugnen von Genoziden, also das gezielte Töten einer grösseren Menschengruppe entlang nationaler oder ethnischer Grenzen. Die rechtliche Definition des Genozids geht auf eine internationale Konvention aus dem Jahr 1948 zurück.

Die Türkei hat stets jeglichen Bezug zu einem Genozid bestritten, und westliche Länder waren vorsichtig in der Verwendung des Begriffs, um die Türkei nicht zu verärgern. Denn sie ist ein wichtiger NATO-Partner in einem Teil der Welt, der in Aufruhr ist.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft