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Nichtauslieferungs-Entscheid ist juristisch korrrekt

Hat die Justitia Polanskis Filme gesehen? Keystone

Schweizer Rechtsexperten sind der Meinung, dass die Schweiz eine pragmatische und korrekte Entscheidung gefällt hat, indem sie den Regisseur Roman Polanski nicht an die USA ausgeliefert hat. Aber die Meinungen beidseits des Atlantiks sind geteilt.

Am Montag haben die Schweizer Behörden entschieden, den 76-jährigen Oscar-Preisträger nicht auszuliefern.

Polanski wurde im September 2009 in Zürich verhaftet, als er auf dem Weg an ein Filmfestival war.

Später wurde er in seinem Ferienhaus in Gstaad unter Hausarrest gesetzt. Er habe das Land nun schon verlassen, wird vermutet.

Die Schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sagte, diese Entscheidung sei gefällt worden, nachdem Washington es abgelehnt habe, Einblick in vertrauliche Dokumente zu gewähren.

“Ich denke, am Ende können wir sagen, dass die Entscheidung korrekt war und einen Sinn ergibt”, sagt Peter Cosande gegenüber swissinfo.ch. Der ehemalige Staatsanwalt in Zürich ist Experte für internationale Rechtshilfe.

Die Entscheidung basiere auf zwei Punkten, der wichtigste sei der, dass ein Fehler im Auslieferungsgesuch möglich sei.

Die Schweiz hatte eine Kopie von dem ehemaligen Staatsanwalt in Los Angeles, Roger Gunson, verlangt, der den Fall in den siebziger Jahren geführt hatte. Das Dokument behandelt die Frage, ob Polanski seine Strafe schon abgesessen habe.

Gefängnisaufenhalts-Frage

Der französisch-polnische Regisseur war in Los Angeles für 42 Tage in Haft, bevor er entlassen wurde. Er floh 1978 aus dem Land, kurz bevor er einen weiteren Gerichtstermin hatte.

“Das ist die wichtigste Frage: Wenn Polanski seine Strafe schon abgesessen hat, gibt es keinen Grund mehr für einen Gerichtsfall und in der Folge auch keinen für ein Auslieferungsgesuch”, sagte Cosandey.

Der zweite Grund betrifft das Konzept der Erhaltung des Vertrauens in Bezug auf das Völkerrecht. Hier ist das Argument, dass der internationale Haftbefehl erst vor 5 Jahren ausgestellt worden ist – obwohl der Fall mehr als 30 Jahre zurückliegt. Die Frage sei, warum das so ist, meint Cosandey.

“Es gab kein Auslieferungsbegehren bis im September 2009, obwohl den US-Behörden klar gewesen sein muss, dass Polanski nicht nur in der Schweiz, sondern auch in anderen Ländern herumreist”, sagte er.

“Polanski war bei einer Grenzkontrolle noch nie festgenommen worden. Also ist das Argument der Schweizer Regierung, dass Polanski darauf vertrauen konnte, nicht verfolgt zu werden, als er die Einladung des Zurich Film Festival annahm.”

Unüblicher Fall

Stefan Heimgartner, ein Experte für internationale Rechtshilfe an der Universität Zürich, der sich auch mit dem Fall Polanski befasst hat, ist ebenfalls der Meinung, dass die Entscheidung korrekt war.

“Aber ich frage mich, ob die fehlenden Dokumente wirklich so wichtig waren für die Auslieferung”, hielt er gegenüber swissinfo.ch fest.

Er hat auch Zweifel am Interessen der USA, den Fall Polanski nach 33 Jahren noch zu verfolgen. “Politische Aspekte haben höchstwahrscheinlich eine Rolle gespielt bei der Entscheidfindung. Aber das ist nicht unüblich in einem unüblichen Fall.”

Cosandey fügte an, dass Polanskis Ruhm keinen Einfluss auf den Fall gehabt haben sollte, aber dass es allgemein schwierig einzuschätzen sei. Der Regisseur habe viel Aufmerksamkeit von den Medien erhalten.

Der Ex-Staatsanwalt erwähnte auch andere Fälle von Prominenten in Auslieferungs-Angelegenheiten, in denen die Gerichte keinem Druck nachgegeben hätten.

Enttäuschung der USA

In den USA sagen die Vertreter der Gerichtsbehörden, dass sie der Meinung waren, das Auslieferungsgesuch sei vollkommen durch die Fakten und das Gesetz gestützt worden.

Nicht einverstanden sind namentlich die Gerichtsbehörden von Los Angeles, die den Fall wegen sexueller Handlungen mit einem Kind vor 33 Jahren weiterverfolgen wollen.

Die USA haben keine Möglichkeit, Berufung gegen diesen Entscheid einzulegen, aber der Haftbefehl bleibt in Kraft.

“Die Vereinigten Staaten glauben, dass die Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens durch einem Erwachsenen ein Verbrechen ist, und wir werden uns weiterhin für Gerechtigkeit in diesem Fall einsetzen”, sagte der Sprecher des State Department, Philip Crowley.

In Los Angeles sagte der Generalstaatsanwalt des Distrikts, Steve Cooley, die Behörden würden Polansiks Auslieferung erneut verlangen, “wenn er in einer kooperativen Rechtssprechung verhaftet wird”.

Cosandey sagt dazu, dass ein neues Auslieferungsgesuch theoretisch an die Schweiz gestellt werden könnte, aber es würde keinen Sinn ergeben, denn Polanski sei nicht mehr im Land.

“Er mag zurück nach Gstaad in sein Chalet kommen und wahrscheinlich ist er dort auch sicher, aber natürlich wissen wir nicht, was die US-Behörden tun werden”, fügte er an.

Die Ansichten von Rechtsexperten aus Los Angeles reichen von der Entscheidung der Schweiz als “Schlag ins Gesicht” bis zu jenen, die der Meinung sind, dass Cooleys Behörde es viel zu lange unterlassen hätten, Polanski zu verfolgen.

Cooley wirft der Schweiz vor, sie habe eine Eigenheit des kalifornischen Gesetzes ausgenutzt, um den Regisseur freizulassen. Indem sie dies tat, meint er, habe das Land den amerikanischen Gerichten abgesprochen, kompetent zu sein.

“Die Schweizer könnten keinen kleineren Nagel gefunden haben, um ihren Hut daran aufzuhängen”, sagte er in einer offiziellen Stellungnahme.

Isobel Leybold-Johnson und Urs Geiser, swissinfo.ch

Die Schweiz behandelt ungefähr 200 Auslieferungs-Begehren, inklusive 5, die von den USA ausgestellt wurden.

Davon werden gemäss Justizdepartement rund die Hälfte angefochten.

Nur 5% der Gesuche werden abgelehnt.

Es ist weiterhin unklar, wo sich Roman Polanski zur Zeit aufhält.

Alle Hinweise deuten darauf hin, dass er sein Chalet in Gstaad verlassen hat.

Er könnte sich in Frankreich aufhalten, wo er das Bürgerrecht hat und wo seine Familie lebt.

Frankreich, wie fast alle anderen Länder, liefern ihre eignen Staatsbürger nicht aus.

Polanski hatte bis letzten September kein Problem, durch Europa zu reisen.

Er hielt sich jedoch von Grossbritannien fern.

Polanski steht auch nach seiner Freilassung vom Montag weiterhin auf der Fahndungsliste von Interpol, wie die internationale Polizeibehörde bekanntgab.

Es sei an den USA, Polanski von der Liste zu streichen, hiess es.

Eine derartige Anweisung liege jedoch nicht vor.

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