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Dublin-Abkommen im Stresstest

Asylsuchende aus Nord- und Schwarzafrika haben kaum Aussicht auf Aufnahme (Bild: Asylzentrum Basel). Keystone

Die Schweiz vermag nur die Hälfte der als Dublin-Fälle anerkannten Asylbewerber in die Erststaaten zurückzuschicken. Vor allem Italien bremst bei der Rücknahme. Im Bundesamt für Migration will man aber nicht von einer Krise des Dublin-Abkommens sprechen.

Im Jahr 2011 ist die Zahl der Asylgesuche gegenüber dem Vorjahr um 45 Prozent auf 22‘551 gestiegen. Grund dafür sind laut Bundesamt für Migration (BFM) der arabische Frühling und die offenen Migrationsrouten von Tunesien und Libyen nach Süditalien. Flüchtlinge aus Eritrea, Tunesien und Nigeria machen denn auch den Grossteil der Gesuchsteller aus.

Zugenommen hat aber auch die Gesamtzahl der Rückführungen gemäss Abkommen von Dublin,  das heisst von Flüchtlingen, die bereits in einem anderen Staat einen Asylantrag gestellt haben: Von 2722 im Jahr 2010 auf 3621 im Jahr 2011 (+33 Prozent). Aber: Diese Zahl entspricht nur rund der Hälfte der offiziell als Dublin-Fälle anerkannten Asylgesuche. Das waren genau 7014.

In der Tat liegt vor allem die Rückführung nach Italien unter dem eigentlichen Soll. Italien ist zu zwei Dritteln von den Schweizer Dublin-Fällen betroffen, was angesichts der Herkunft der Asylbewerber nicht erstaunt. Von den 3621 erwähnten Rückführungen im Jahr 2011 erfolgten 2365 nach Italien, vor allem Tunesier, auf deren Asylgesuche in der Schweiz nicht eingetreten wird.

Italien steht auf die Bremse

Angesichts der 60‘000 bis 70‘000 Flüchtlinge, die es selbst zu bewältigen hat, hat es das südliche Nachbarland nicht besonders eilig, alle anerkannten Dublin-Fälle so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.

So begrenzt Italien die Rückführungen auf ein monatliches Maximum von 250 Asylbewerbern und verlangt eine Einreise auf dem Luftweg. Als neueste Massnahme sollen Asylbewerber möglichst nicht mehr zum Römer Flughafen Fiumicino gebracht werden, weil die dortigen Zentren überfüllt sind, sondern via  Mailand-Malpensa einreisen.

Dies hat zur Folge, dass etwa Asylsuchende aus dem Kanton Tessin erst nach Zürich gebracht werden müssen, um von Kloten nach Malpensa zu fliegen. Ein umständliches Prozedere, das im Tessin zudem Ängste aufkommen liess, dass die abgewiesenen Asylsuchenden kurz nach ihrer Rückschaffung nach Mailand schon wieder in Chiasso an der Grenze stehen.

Kritik an langen Verfahren

Im Bundesamt für Migration (BFM) bedauert man dieses Prozedere zwar, an der Legitimation bestehen aber keine Zweifel. Denn jedes Dublin-Land könne autonom entscheiden, an welchem Ort es zurück geführte Asylbewerber aufnehmen wolle, heisst es im BFM.

Politiker unterschiedlichster Parteien kritisierten angesichts dieser Entwicklung indes, dass die Anwendung des Dublin-Abkommens immer schwieriger werde. Karin Keller-Sutter, Präsidentin der Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz und St. Galler Ständerätin, sagte kürzlich in der Sonntagspresse: “In den St. Galler Zentren sind zur Zeit 75 Prozent der Dossiers Dublin-Fälle”.

Sie forderte, dass der Bund die Gesuche in seinen Empfangszentren schnell abwickelt – und so die Wegweisungen direkt ab den Empfangsstellen des Bundes vollzieht.  Zurzeit dauern die Verfahren sehr lange.

BFM-Sprecher Michael Glauser widerspricht indes dem Eindruck, dass die Anwendung des Dublin-Abkommens in der Krise sei: “Die Schweiz hat im letzten Jahr 482 Dublin-Überstellungen entgegengenommen, aber 3621 Überstellungen in einen anderen Dublin-Staat vorgenommen.” Unter dem Strich profitiere die Schweiz also klar vom Dublin-Abkommen.

Sommaruga verteidigt Italien

Auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga wehrte sich in einem Zeitungsinterview gegen den Vorwurf, Italien sei ein schlechter Partner im Asylbereich. “Die Zusammenarbeit mit Italien kann sicher verbessert werden”, sagte sie, “sie ist aber besser als viele behaupten.” Tatsache ist indes: Im März entsendet das Bundesamt für Migration eine

Verbindungsperson nach Rom zur Verbesserung der Zusammenarbeit.

Allerdings hat der Bund erkannt, dass es in Bezug auf die als Dublin-Fälle zurückgeschickten Asylbewerber reagieren muss. Denn 15 Prozent dieser Personen kommen nach kurzer Zeit erneut in die Schweiz, um ein neues Asylgesuch zu stellen.

Diese sollen künftig nur  noch Nothilfe erhalten. Auf erneute Anträge wird nicht mehr eingetreten. Durch diese Praxisverschärfung erhoffen sich die Behörden, dass abgewiesene Asylbewerber nicht ein zweites oder drittes Mal versuchen, in die Schweiz einzureisen.

Die Dubliner Zusammenarbeit stellt sicher, dass Asylsuchende lediglich ein Asylgesuch im Dubliner Raum stellen können.

Die Dubliner Kriterien legen fest, welcher Staat für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig ist. Sie sorgen so für eine gewisse Verteilung beziehungsweise Lastenteilung und verhindern, dass Asylsuchende nicht von Land zu Land geschoben werden.

Das Assoziierungsabkommen Dublin wurde in der Schweiz am 12. Dezember 2008 umgesetzt.

Der  Dublin-Raum umfasst 30 Staaten, namentlich die 27 Staaten der Europäischen Union und die drei assoziierten Staaten Norwegen, Island und die Schweiz. Diese 30 Dublin-Staaten wenden einheitliche Regeln an, um festzulegen, welcher Staat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist.

Die Schweiz arbeitet wie beim Schengen-Übereinkommen auch an der Weiterentwicklung des Dublin-Rechts mit, hat aber kein formelles Mitentscheidungsrecht.

Sind neue Schengen- bzw. Dublin-relevante EU-Rechtsakte und Massnahmen von der EU beschlossen worden, muss die Schweiz entscheiden, ob sie diese übernehmen will.

Die Übernahme solcher Weiterentwicklungen erfolgt in Form eines Notenaustausches.

Im Jahr 2011 ist die Zahl der Asylgesuche in der Schweiz gegenüber dem Vorjahr um rund 45 Prozent auf 22’551 gestiegen.

Das ist der höchste Gesuchseingang seit 2002. Wichtigstes Herkunftsland war 2011 Eritrea mit 3’356 Gesuchen, gefolgt von Tunesien (2’574) und Nigeria (1’895).

Der starke Anstieg von Asylsuchenden ist vor allem auf die Krise in Nordafrika und die seit März offene Migrationsroute nach Europa zurückzuführen.

Im Jahr 2011 wurden laut Bundesamt für Migration (BFM) 19’467 Asylgesuche erstinstanzlich erledigt, das waren 1’223 (- 5.9%) weniger als im Jahr 2010. 3’711 Personen erhielten Asyl (2010: 3’449, +7.6%). Die Anerkennungsquote (Asylgewährung) liegt damit bei 21.0% und ist im Vergleich zum Vorjahr 2010 um 17.7% gestiegen.

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