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«Kriminelle Ausländer müssen die Schweiz verlassen»

Swissinfo Redaktion

Einbrüche, Raubüberfälle, Vergewaltigungen, Messerstechereien – jeden Tag liest man in den Zeitungen von neuen Gewalttaten. Viele Schweizer fühlen sich nicht mehr sicher im eigenen Land. Die Mehrheit der Straftäter ist ausländischer Herkunft. Diese sollen mit der Durchsetzungsinitiative endlich konsequent aus der Schweiz ausgewiesen werden. Die Initiative korrigiert die verwässerte Gesetzgebung, die das Parlament zur Ausschaffungsinitiative beschlossen hat.


Ein Blick in die Kriminalstatistik gibt interessanten Aufschluss über die teilweise brutalen Straftaten: Bei Einbrüchen beträgt der Ausländeranteil 73%, bei Vergewaltigungen 61% und bei Tötungsdelikten fast 58%. Im Jahr 2014 hatten ganze 73% der Gefängnisinsassen keinen Schweizer Pass. Zur Erinnerung: Der Ausländeranteil beträgt in der Schweiz derzeit rund 24%.

Landesverweis als zwingende Folge

Diese Problematik wurde seitens der SVP mit der sog. Ausschaffungsinitiative aufgegriffen. Diese zielte auf eine Praxisverschärfung und wollte erreichen, dass ausländische Straftäter, die aufgrund bestimmter Delikte verurteilt worden sind, als Folge ihrer Verurteilung die Schweiz zwingend verlassen müssen und mit einer Einreisesperre belegt werden.

«Standpunkt»

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Im Sommer 2007 lanciert, wurde die Initiative 2010 von Volk und Ständen angenommen. Gleichzeitig wurde ein Gegenvorschlag, der eine Mindeststrafe und Härtefallregelungen enthielt, in sämtlichen Kantonen abgelehnt. Volk und Stände haben sich also für eine klare Linie entschieden.

Der Auftrag ist damit klar: Die Bevölkerung will eine konsequente Durchsetzung unserer Rechtsordnung. Kriminelle Ausländer, die ein schweres Delikt begangen haben und die Ordnung und Sicherheit in unserem Land gefährden, müssen aus der Schweiz ausgewiesen werden.

Heute ist die Ausweisung als fremdenpolizeiliche Massnahme im Ausländergesetz enthalten. Dies führte zu einer uneinheitlichen, meist laschen Praxis in verschiedensten Kantonen und zu einem grossen Ermessensspielraum der Richter. Dies soll mit der Durchsetzungsinitiative definitiv ändern: Die Ausweisung soll künftig nicht mehr nur eine fremdenpolizeiliche Massnahme sein, sondern in direkter Verbindung mit der Begehung einer Straftat stehen. Der laschen Praxis soll ein Riegel geschoben werden.

Der Zürcher Gregor Rutz ist seit 2012 Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Er ist unter anderem Mitglied der Staatspolitischen Kommission. Von 2001 bis 2008 war der Jurist Generalsekretär und Geschäftsführer der SVP. Keystone

Fazit: Die Ausschaffungsinitiative – mittlerweile geltendes Verfassungsrecht – wollte eine Praxisänderung erwirken. Es sollen überall in der Schweiz dieselben Massstäbe gelten. Wird jemand aufgrund bestimmter Delikte verurteilt, muss die Landesverweisung zwingende Folge der Verurteilung sein – ohne dass der Richter dies unterlaufen kann.

Ausschaffungsinitiative als Volksauftrag

Warum Nationalrat- und Ständerat trotzdem – entgegen dem Volkswillen – ein Gesetz beschlossen haben, das eine Härtefallregelung vorsieht, bleibt ein Rätsel. CVP-Nationalrätin Ruth Humbel brachte es in der Nationalratsdebatte vom März 2015 auf den Punkt: Die Ausschaffungs-Initiative sei «nicht mehr eine Forderung der SVP, sondern sie ist geltende Verfassungsnorm und ein Auftrag des Volkes». Diesen gelte es umzusetzen, ob das den Parlamentariern passe oder nicht. Wenige Monate später behaupteten CVP und FDP das Gegenteil und stimmten, zusammen mit der SP, einem verwässerten Gesetzesvorschlag zu.

Faktum ist: Mit der Härtefallregelung, die für jeden Fall Ausnahmen erlaubt, stellen die mittlerweile vom Parlament beschlossenen Regelungen im Strafgesetzbuch das zentrale Ziel der Ausschaffungsinitiative in Frage, statt dass die angestrebte Praxisverschärfung umgesetzt würde. Als sich dies abzeichnete, wurde darum die Durchsetzungsinitiative lanciert.

Abgestufter Deliktkatalog

Die Durchsetzungs-Initiative will die Schwachstellen beheben, welche die vom Parlament beschlossene Umsetzungsgesetzgebung beinhaltet. Sie formuliert Umsetzungsbestimmungen, die sich eng an den Wortlaut der Ausschaffungsinitiative anlehnen. Die Artikel der Durchsetzungsinitiative sind direkt anwendbar – sie werden Teil der Übergangsbestimmungen in der Bundesverfassung. Wenn das Volk der Durchsetzungsinitiative also zustimmt, braucht es kein Gesetz von National- und Ständerat mehr.

Der Deliktkatalog ist fein abgestuft: Es gibt sehr schwere Delikte, bei welchen eine sofortige Ausweisung zwingend ist – z.B. Mord, schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, Raub etc.

Daneben gibt es Delikte, bei welchen im Wiederholungsfall eine Landesverweisung angeordnet wird. Hierzu gehören z.B. die einfache Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Entführung, Pornographie, sexuelle Handlungen mit Kindern oder die Gewalt oder Drohungen gegen Behörden und Beamte.

All diese Delikte führen im Falle einer Verurteilung zwingend zu einer Landesverweisung, nachdem die Strafe verbüsst worden ist. Eine ähnliche Mechanik enthielt auch das alte Strafgesetzbuch, z.B. bei gewerbsmässiger Kuppelei.

Hinzu kommt der neu zu schaffende Straftatbestand «Sozialmissbrauch». In schweren Fällen führt eine Verurteilung ebenfalls zu einer Landesverweisung. Damit soll die zunehmende Zuwanderung zum Sozialsystem bekämpft werden.

Hohe Zahl an Straftätern

Während man im Abstimmungskampf 2010 noch davon ausging, dass die jährliche Zahl der Ausschaffungen zwischen 500 und 1500 liegt, wurde mit dem Bericht der EJPD-Expertenkommission klar, dass die tatsächliche Zahl krimineller Straftäter viel höher liegt. Der Bericht rechnete vor, dass gemäss Deliktkatalog der Initianten jedes Jahr rund 16’000 ausländische Straftäter die Schweiz verlassen müssten. Davon waren rund 8000 – also die Hälfte – illegal in der Schweiz. Bedenkliche Zahlen.

Diese hohe Zahl von Delikten zeigt, wie dringend nötig die Initiative ist. Auch 2014 sind die Zahlen unverändert hoch: Zählt man alle gemäss Durchsetzungsinitiative relevanten Verurteilungen zusammen, müssten jedes Jahr über 10’000 Ausländer die Schweiz verlassen. Diese konstant und erschreckend hohe Zahl zeigt, wie wichtig die Initiative ist.

Sicherheit schaffen

Die Durchsetzungsinitiative schafft Sicherheit, indem sie die Rechtsordnung durchsetzt, Ausländerkriminalität bekämpft und Wiederholungstaten verhindert. Sodann ist die Initiative auch wichtig für den Wirtschaftsstandort. Ein attraktiver Wirtschafts- und Werkplatz ist nicht nur auf Rechtssicherheit, ein attraktives Investitionsklima und eine gute Infrastruktur angewiesen, sondern auch auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit.

Auch migrationspolitisch ist die Durchsetzungsinitiative von Bedeutung. Wer in der Schweiz lebt, hat sich an unsere Regeln zu halten. Diese wichtige Mitteilung müssen alle Migranten zur Kenntnis nehmen, die in die Schweiz kommen wollen. So entfaltet die Durchsetzungsinitiative auch eine präventive Wirkung im Migrationsbereich: Die Schweiz darf kein Zielland für Kriminaltouristen sein.


Die in diesem Artikel ausgedrückten Ansichten sind ausschliesslich jene des Autors und müssen sich nicht mit der Position von swissinfo.ch decken.

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