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Streit um Steuerabzug für Familien

Kinder beim Essen
© Keystone / Gaetan Bally

Am 27. September müssen die Schweizerinnen und Schweizer entscheiden, ob sie die Steuerabzüge pro Kind und für Kinderbetreuungs-Kosten erhöhen wollen. Der vom Parlament verabschiedete Entwurf wird per Referendum bekämpft.

In der Schweiz haben Eltern das Recht, einen Teil des Geldes, das sie für ihre Kinder ausgeben, von ihren Steuern abzuziehen. Dieser Abzug wird bei der direkten BundessteuerExterner Link vorgenommen, die auf Grundlage des Einkommens berechnet wird.

Derzeit beträgt er 6500 Franken pro Kind und Jahr. Sind beide Elternteile erwerbstätig, in Ausbildung oder erwerbsunfähig, können sie zudem bis zu 10’100 Franken für die Kosten der Kinderbetreuung durch Dritte (Kinderkrippe, Tagespflege-Elternteil) abziehen.

Ein Regierungsentwurf schlägt nun vor, den Höchstabzug für ausserfamiliäre Kinderbetreuung auf 25’000 Franken zu erhöhen. Dies mit dem Ziel, “den Mangel an qualifiziertem einheimischem Personal zu bekämpfen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern”.

Nach langen und hitzigen Debatten im Parlament beschlossen die Abgeordneten, auch den Grundabzug für die generellen Ausgaben pro Kind zu erhöhen. Dieser kann auf 10’000 Franken erhöht werden.

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Gespaltenes Parlament

Die Befürworter des Zusatzes argumentierten, er würde Familien unterstützen, die ihre Kinder selbst betreuen und käme somit der Mittelschicht zugute.

Abgeordnete, die den Vorschlag ablehnten, betonten, dieser käme nur einkommensstarken Familien zugute und stünde nicht mehr im Einklang mit dem Grundgedanken der Gesetzesrevision. Dieser bestand darin, die im Steuersystem bestehenden negativen Anreize zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu begrenzen.

Die Regierung lehnte diesen zusätzlichen Abzug mit dem Argument ab, er würde zu einer Verringerung der Steuereinnahmen um mehr als 350 Millionen Franken führen, von der ein Teil an die Kantone weitergeleitet würde. Die konkreten Auswirkungen sind unmöglich vorherzusagen, da sie nicht untersucht worden waren.

Uneinigkeit über Hilfe an Familien

Die bürgerliche Mehrheit im Parlament beschloss jedoch, diese Massnahme in den Entwurf zur Gesetzesänderung über die direkte Bundessteuer aufzunehmen. Dagegen reichten die Sozialdemokratische Partei (SP, links), die Grünen (GPS, linksgrün) und die Grünliberale Partei (GLP, Mitte) das Referendum ein.

Die Gegner der VorlageExterner Link prangern diese als “Kinderabzug-Bschiss” an. Was als Unterstützung für Familien dargestellt werde, komme in Wirklichkeit nur den am besten Verdienenden zugute, genau jenen also, die eine solche nicht brauchen würden. “Wenn aufgrund der Steuerausfälle Prämienverbilligungen gestrichen und Kita-Tarife erhöht werden, sind Mittelstandsfamilien als erste betroffen”, schreiben sie.

Schlussabstimmung im Parlament

Nationalrat: 132 Ja (CVP, SVP, BDP und FDP), 62 Nein (SP, GPS, GLP) und 3 Enthaltungen (2 FDP, 1 GLP)

Ständerat: 25 Ja (CVP, FDP, SVP), 17 Nein (SP, GPS, 2 FDP), 3 Enthaltungen (FDP)

Die Befürworter argumentieren, dass ganz im Gegenteil der Mittelstand von dieser Gesetzesänderung über die direkte Bundessteuer profitieren werde. Das UnterstützungskomiteeExterner Link setzt sich aus allen Parteien der Mitte (ausser den Grünliberalen) und des rechten Flügels zusammen.

Die Erhöhung der Abzüge für die Kosten der Kinderbetreuung durch Dritte komme allen Familien zugute, die heute nichts erhalten würden und die Kosten der ausserhäuslichen Kinderbetreuung allein tragen müssten, betonen sie. Bei den allgemeinen Abzügen pro Kind würden alle Familien finanziell entlastet, “unabhängig vom Erziehungsmodell”, so das Komitee.

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Gemäss Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung würde sich durch die Erhöhung des Abzugs der Kinderbetreuungs-Kosten durch Dritte ein geschätzter jährlicher Steuerausfall von 10 Millionen Franken und für die allgemeine Kinderzulage von 380 Millionen Franken ergeben. Davon würden den Kantonen Steuereinnahmen von 80 Millionen Franken entgehen.

Derzeit zahlen etwa 60% der Familien direkte Bundessteuer und würden daher von diesen Abzügen profitieren.

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