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Polizei will Randalierer wie Hooligans behandeln

Um Randalierer besser bekämpfen zu können, seien andere Massnahmen nötig, sagt Beat Hensler. Keystone

Nach den Ausschreitungen vom 6. Oktober in Bern möchte Beat Hensler, der Präsident der kantonalen Polizeikommandanten, Anti-Hooligan-Massnahmen auch auf Randalierer anwenden.

Und der Sonderbeauftragte für Sport bei den Vereinten Nationen, Alt-Bundesrat Adolf Ogi, ist sehr besorgt über das Bild, das die Schweiz im Ausland abgibt.

Um mehr Handhabe gegen Randalierer zu bekommen, schlägt Beat Hensler vor, das Hooligangesetz auf Personen auszuweiten, die an unbewilligten Demonstrationen teilnehmen.

“Wir kennen die Leute ja”, sagt Hensler zu einem Bericht des Sonntags Blick. “Mit dem Hooligangesetz könnten wir präventiv gegen die Randalierer vorgehen.” Hensler will in den nächsten Tagen einen Brief an die Konferenz der Kantonalen Polizeidirektoren schicken.

Um das Hooligangesetz – als Teil des Bundesgesetzes zur inneren Sicherheit (BWIS) – auszuweiten, bräuchte es allerdings einen Beschluss von National- und Ständerat.

Ogi befürchtet Image-Schaden

Alt-Bundesrat Adolf Ogi befürchtet wegen der Krawalle in Bern einen Image-Schaden für die Schweiz im Ausland, der so gross sei wie jener beim Swissair-Grounding im Jahr 2001. Und das Grounding sei das schlechteste Bild gewesen, das es über die Schweiz je gegeben habe.

Negative Berichte wie in der New York Times seien nicht zu unterschätzen, sagte Ogi in einem Interview mit der Zeitung Sonntag. Solche Beiträge würden gelesen in internationalen Organisationen und den Chefetagen der grossen Unternehmungen. Die Meinungsführer dächten sich dann: “Die Schweiz war doch einmal ein Land, in dem Ordnung herrschte.”

Für die Ausschreitungen könne man nicht die SVP verantwortlich machen, nahm Ogi seine Partei in Schutz. “Ich staune schon über die Berner Behörden. Sie tolerierten eine unbewilligte Gegenkundgebung. Und der Bundesplatz war nicht bewacht.”

Schlechte Stimmung im Berner Polizeikorps

“Berner Polizeigrenadiere buhen ihre Chefs aus”, titelt die NZZ am Sonntag. Auch mit Pfiffen hätten Angehörige der Berner Stadtpolizei kurz nach dem Einsatz ihren Unmut über die Ereignisse am Rand der SVP-Wahlveranstaltung lautstark ausgedrückt.

Beim Rapport im Anschluss sei es auch laut und emotional zu und hergegangen, sagte Polizeisprecher Thomas Jauch zum Artikel der NZZ am Sonntag. Dabei habe es auch Kritik an der Einsatzleitung gegeben. Die Mannschaft sei nicht zufrieden mit der Leistung gewesen, sagte Jauch, und das sei die Einsatzleitung auch nicht gewesen.

“Wir haben schon dort gesehen, dass Fehler passiert sind”, so der Polizeisprecher. Daraus gelte es zu lernen. Die Leute hätten ihren Unmut kund getan und dafür sei ein solches Abtreten auch da.

Pfiffe seien aber keine zu hören gewesen. Zu operativen und strategischen Dingen, etwa ob es Probleme mit dem Funksystem gab, wollte Jauch nicht Stellung nehmen. Dies sei Gegenstand des Berichts an den Berner Gemeinderat, der zurzeit erarbeitet werde.

swissinfo und Agenturen

Am Samstag, dem 6. Oktober, haben Randalierer einen Umzug der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) durch die Berner Altstadt zum Bundesplatz verhindert.

Die Randalierer profitierten von einer Gegendemonstration der Linken, die von den Berner Behörden zwar toleriert, jedoch nicht offiziell genehmigt worden war.

Die Gewalt forderte 21 Verletzte, davon 18 Polizeiangehörige. Es entstand ein Sachschaden von über 100’000 Franken. 42 Personen wurden festgenommen.

Seitdem steht die Berner Stadtpolizei unter massiver Kritik, es gab zahlreiche Reaktionen aus dem In- und dem Ausland

Das revidierte Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit sieht folgende Massnahmen vor:

– Konfiszierung von Propaganda-Material, das zu Gewalt aufruft.

– Hooligan-Datenbank über gewaltbereite Fans. Ausländischen Hooligans kann so die Einreise in die Schweiz verwehrt werden.

– Stadionverbote oder Reisebeschränkungen.

– Meldepflicht auf einem Polizeiposten oder, als letzte Möglichkeit, Präventivhaft von maximal 24 Stunden.

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