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Positive Entwicklung der Rechtshilfe- Zusammenarbeit mit Russland

Bundesamnwalt Roschacher beurteilt die Zusammenarbeit mit Russland grundsätzlich positiv. Keystone / Alessandro della Valle

Bundesanwalt Valentin Roschacher zeigt sich grundsätzlich zufrieden mit der Rechtshilfe- Zusammenarbeit mit Russland zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität. Obwohl einiges noch nicht optimal laufe, stimme die Richtung.

Nach dem Besuch des russischen Staatsanwalts Wolkow, der in der Aeroflot-Affäre ermittelnd in der Schweiz weilte, hat Bundesanwalt Roschacher die Rechtshilfe- Zusammenarbeit mit Russland gewürdigt.

“Die Zusammenarbeit ist noch jung. Vielleicht läuft einiges noch nicht optimal, doch die Richtung stimmt”, sagte Roschacher im “Tages-Anzeiger” vom Samstag (29.07.).

Laut Roschacher sind bei der Bundesanwaltschaft noch fünf weitere Rechtshilfeersuchen aus Russland hängig. Anderseits stehen Rechtshilfeersuchen aus der Schweiz in Moskau an. Dabei handle es sich ausschliesslich um Fälle, die von kantonalen Strafverfolgungsbehörden geleitet werden.

“Nicht immer sind die Kollegen aus den Kantonen mit dem Umfang der Information und dem Tempo der Übermittlung zufrieden”, räumte Roschacher indes ein. Auch in diesem Bereich müsse sich die Zusammenarbeit erst einspielen.

Im Bereich Wirtschaftskriminalität werde die Arbeit zudem durch 26 kantonale Strafprozessordnungen erschwert. Das Problem ist laut Roschacher erkannt: “Ein Projekt zur Schaffung einer einheitlichen Strafprozessordnung für die Schweiz ist in Arbeit. Ein Entwurf dürfte schon nächstes Jahr in Vernehmlassung an die Kantone gehen.”

Überlastete Bundesanwaltschaft

Roschacher erwähnte auch den momentanen Personalmangel der Bundesanwaltschaft: “Wir laufen nie auf dem letzten Zacken, wir haben nur häufig Arbeit bis über beide Ohren.” Der Auftrag vom Parlament, im Bereich der internationalen Kriminalitätsbekämpfung eine führende Rolle zu übernehmen, erfordere massiv mehr Mittel und Personal.

swissinfo und Agenturen

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