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Raoul kehrt am Freitag (12.11.) in die Schweiz zurück!

Der in den USA wegen sexuellen Missbrauchs seiner Schwester angeklagte elfjährige Raoul kann in die Schweiz ausreisen. Dies entschied am Mittwoch (10.11.) Richter James Zimmerman in Golden im US-Bundesstaat Colorado.

Der in den USA wegen sexuellen Missbrauchs seiner Schwester angeklagte elfjährige Raoul kann in die Schweiz ausreisen. Dies entschied am Mittwoch (10.11.) Richter James Zimmerman in Golden im US-Bundesstaat Colorado. Er gab der Klage der Verteidigung statt, dass das Recht des Jungen auf ein zügiges Verfahren verletzt worden sei.

Raoul wird morgen Freitag aus den USA in die Schweiz reisen. Dies erklärte Bundesrat Joseph Deiss (Bild) am Donnerstag (11.11.) vor Medienvertretern. Deiss zeigte sich sehr glücklich, dass der Knabe zu seinen Eltern und seinen Schwestern heimkehren könne. Er appellierte an die Medien, dem Knaben, der am Freitag in die Schweiz komme, und dessen Familie die Ruhe und den Frieden zu gewähren, die sie jetzt nötig und auf die sie ein Recht hätten.

Er sei beeindruckt gewesen von der Anteilnahme der Öffentlichkeit am Fall Raoul, sagte Deiss weiter. Für sein Departement sei dies auch eine Einladung, sich noch stärker als bisher für Kinderanliegen auf internationaler Ebene einzusetzen. Er denke an die Konvention über die Rechte des Kindes, die Frage der Kindersoldaten oder andere Bereiche, wo Kinder Opfer würden. Vertreter des EDA wiesen an der Pressekonferenz darauf hin, dass die Freilassung bedingungslos erfolgt sei. Es gebe demnach zur Zeit keine Grundlage für eine weitere behördliche Betreuung in der Schweiz. In die Schweiz begleitet wird Raoul von Honorarkonsul Walter Wyss.

Aus der Sicht des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) war immer klar, dass Raoul Schweizer Bürger ist und damit Anrecht auf konsularischen Schutz hat, wie Deiss die für das EDA wesentlichen Punkte der Affäre benannte. Die Schweiz habe die Unabhängigkeit der US-Justiz respektiert, aber immer gefordert, dass die Verhältnismässigkeit beachtet werde, umsomehr, als ein elfjähriges Kind im Spiel gewesen sei. Ausdrücklich dankte Deiss dem Geschäftsträger der Vereinigten Staaten in Bern für die ausgezeichnete Zusammenarbeit.

Die Eltern des Jungen zeigten sich bei einer Pressekonferenz in Domat/Ems GR sehr erfreut über den Entscheid des Richters , das Verfahren einzustellen. Besonders froh zeigte sich Andreas Wüthrich darüber, dass Raoul ohne Auflagen freigekommen sei. Er habe immer an einen Sieg der Ehrlichkeit geglaubt.

Die Verteidiger hatten am Montag (08.10.) eine Klage eingereicht, wonach das Verfahren eingestellt werden müsse, weil nicht binnen 60 Tagen Anklage erhoben worden sei. Dem gab der Richter statt. Raoul sei ausser sich vor Freude, sagte ein Anwalt, Darby Moses.

Laut der für den Fall Raoul zuständigen Bezirksstaatsanwaltschaft sind weitere Klagen gegen den Jungen nicht wahrscheinlich. Die Besorgnis, die in der Klage gegen den Jungen zum Ausdruck gekommen sei, bleibe aber.

Raoul war vor drei Wochen wegen sexuellen Missbrauchs seiner fünfjährigen Schwester angeklagt worden. Er wurde von einer Nachbarin angezeigt, die gesehen haben will, wie er seine Schwester unsittlich berührte. Der Darstellung der Eltern zufolge hat Raoul seiner Schwester beim Urinieren geholfen. Den Gerichtsunterlagen zufolge soll das Mädchen auch von anderen Vorfällen berichtet haben, in denen sie belästigt wurde.

Todd zufolge erwägen die Eltern nun eine Klage gegen die Behörden des Bezirks, weil der Junge ohne Haftbefehl gegen 22.00 Uhr am Abend in Handschellen festgenommen und abgeführt wurde. So etwas hätte nie passieren dürfen, sagte Todd.

SRI und Agenturen

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