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Razzia bei der SAir

CEO Mario Corti hat die Hausdurchsuchung bestätigt. Keystone

Am Hauptsitz der SAirGroup Holding bei Zürich sind bei einer Polizeiaktion grosse Mengen Dokumente beschlagnahmt worden. Die Aktion ist Teil einer Strafuntersuchung.

Die Hausdurchsuchung dauerte offenbar einen ganzen Tag. Sie gründete auf den im vergangenen Jahr eingereichten Strafanzeigen gegen Unbekannt, wie die “Neue Zürcher Zeitung” in ihrer Ausgabe vom Donnerstag schreibt. Veranlasst wurde die Aktion durch die Zürcher Bezirksanwaltschaft.

Der zuständige Bezirksanwalt Hanspeter Hirt erklärte, die Polizeiaktion sei eine “routinemässige Amtshandlung” im Rahmen einer laufenden Strafuntersuchung, die fortgesetzt werde. Man wolle unter anderem abklären, ob strafrelevante Tatbestände wie ungetreue Geschäftsbesorgung, Falsch-Beurkundung oder “kreative Buchführung” vorlägen.

Wie die Zürcher Staatsanwaltschaft gegenüber swissinfo bekräftigte, sind solche Aktionen im Rahmen einer Strafuntersuchung nichts Aussergewöhnliches. In 99,9% der Fälle würden die Aktionen ohne vorherige Anmeldung durchgeführt.

Drei Kubikmeter Unterlagen

Da stapelweise Akten gesichtet werden müssen, wird die Strafaktion laut Bezirksanwalt Hirt mindestens drei Jahre dauern. Im Laufe der Razzia wurden laut NZZ-Bericht Dokumente im Umfang von etwa drei Kubikmetern in einem Raum am Balsberg eingelagert, der dann versiegelt wurde.

Verschiedene Anzeigen

Laut NZZ-Bericht hatte Ende März 2001 ein Rechtsanwalt Strafanzeige gegen die verantwortlichen Organe der SAirGroup eingereicht “wegen Verdachts des tatbestandsmässigen Handelns gemäss Artikel 152 des Strafgesetzbuches (StGB) und von Artikel 158”.

In diesen Paragraphen ist die Rede von ungetreuer Geschäftsbesorgung und von der Irreführung des Publikums durch unwahre oder unvollständige Angaben. Später wurden dann auch von anderer Seite geklagt.

Wie Die NZZ weiter berichtet, können die Gläubiger der SAirGroup ab kommendem Montag beim Sachwalter Akten einsehen, um sich eine Übersicht über die Schuldensituation und andere finanzielle Aspekte der Firmenpleite verschaffen zu können.

Keine Klage gegen Corti

Unterdessen hat die Schweizer Landesregierung bekannt gegeben, dass sie sich nicht in die laufenden Strafverfahren gegen die Verantwortlichen des Swissair-Debakels einmischen will. Das bisherige Dispositiv zur Abklärung der Angelegenheit reiche aus, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine nationalrätliche Interpellation.

Auch von einer Strafanzeige gegen Mario Corti wegen Wuchers werde abgesehen. Der Bundesrat gehe davon aus, dass sich der Sachwalter im Rahmen seiner Untersuchungen mit den Anstellungs-Bedingungen des CEO und VR-Präsidenten der SAirGroup befasen werde. Eine Strafanzeige wäre deshalb materiell verfehlt.

swissinfo

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