Rechtsanwalt zahlt Busse für unsinnige Beschwerde
Ein Luzerner Rechtsanwalt ist vom Bundesgericht für eine sinnlose Beschwerde mit 1'500 Franken gebüsst worden. Er hatte den Führerausweisentzug eines Mandanten ohne die geringste Aussicht auf Erfolg angefochten.
Gegen den Mandanten war ein zweimonatiger Ausweisentzug verhängt worden, nachdem er auf der Autobahn 51 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren war. Laut bundesgerichtlicher Praxis ein klarer Fall: der Ausweis ist zwingend zu entziehen, wenn die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um mehr als 35 km/h überschritten wird.
Wissen des seriösen Anwalts
Von dieser Rechtsprechung unbeeindruckt, beantragte der Anwalt für seinen Klienten lediglich eine Verwarnung. Allenfalls sei ein "bedingter" Ausweisentzug zu prüfen. Im Juni wies das Bundesgericht die Beschwerde ab und büsste den Anwalt mit 1'500 Franken wegen mutwilliger Prozessführung.
Sein Wiedererwägungs-Gesuch zur Busse hat es nun ebenfalls abgewiesen. Ob der Klient wie behauptet mit der Mandatsführung seines Rechtsvertreters zufrieden gewesen sei, spiele keine Rolle, hielten die Lausanner Richter in ihrem am Dienstag publizierten Entscheid fest. Es gehe nur um sein Verhalten gegenüber dem Bundesgericht.
Als seriöser Anwalt habe er wissen müssen, dass die Tempoüberschreitung feststehe, der Ausweis deshalb zwingend zu entziehen und die Beschwerde somit von vornherein völlig aussichtslos sei. Als bekannt dürfe schliesslich auch voraus gesetzt werden, dass es den bedingten Entzug in der Schweiz nicht gebe.
swissinfo und Agenturen

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