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Reglis geheimdienstliche Kontakte zu Südafrika – Chronologie

Die geheimdienstlichen Kontakte der Schweiz zu Südafrika reichen weit in den Kalten Krieg zurück. Peter Regli war seit Anfang der Achtzigerjahre aktiv.

Hier einige Daten seiner Tätigkeit:

1983-88 – Als Chef des Fliegernachrichtendienstes organisiert Regli einen geheimen Pilotenaustausch mit Südafrika – auf Anordnung des Flieger-Chefs Arthur Moll.

1986 – Laut dem ehemaligen Geheimdienstchef Südafrikas, Chris Thirion, vereinbaren die Geheimdienste der Schweiz und Südafrikas einen Know-How-Austausch über C-Waffen.

25. Januar 1988 – Treffen des Leiters des südafrikanischen B-und C-Waffen-Programmes (“Project Coast”), Wouter Basson, und des Polizeigenerals Lothar Neethling mit Vertretern des AC-Laboratoriums Spiez in Bern. Laut Basson wurde es durch den Informanten Reglis, Jürg Jacomet, vermittelt.

1989/90 – Die neue südafrikanische Regierung von Präsident De Klerk beendet die Apartheid.

1990/91 – Regli übernimmt erst ad interim, dann definitiv von Hans Schlup die Leitung der Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr (UNA).

Oktober 1992 – Laut Basson hilft ihm Jacomet bei der Besorgung einer halben Tonne der Droge Mandrax in Russland. Er beschuldigt Jacomet, bei dem Deal 1,4 Mio. Dollar für andere Geschäfte abgezweigt zu haben.

Dezember 1992 – Die Regierung Südafrikas stoppt das “Coast”-Projekt.

3. April 1993 – Die GPK-Delegation der Eidg. Räte kommt zum Schluss, dass der Pilotenaustausch einem militärischen Bedürfnis entsprochen und die Schweiz weder Neutralitätsrecht noch andere völkerrechtliche Verpflichtungen verletzt habe.

28. September 1993 – Jacomet deponiert in Osteuropa beschafftes Uran 238 (“Yellow Cake”) auf Anweisung Reglis auf dem Autobahn-Rastplatz Kempttal ZH und informiert anonym die Polizei. Bundesanwaltschaft und EMD bescheinigen Regli später korrektes Verhalten.

Anfang Dezember 1993 – Basson wird in Basel wegen undurchsichtiger Geldtransaktionen vorübergehend festgenommen.

1994 – Regli veranlasst den Kauf zweier russischer Luftabwehrlenkwaffen SA-18. Seine Vorgesetzten und Bundesrat Villiger sind informiert.

1996/97 – Die GPK-Delegation geht Gerüchten über angebliche Kontakte des Schweizer Nachrichtendienstes mit Südafrika nach, findet aber keinen Handlungsbedarf.

8. Okt. 1998 – Jacomet stribt in Zürich an Krebs.

Anfang März 1999 – Festnahme des Westschweizer TV-Journalisten Jean-Philippe Ceppi in Kapstadt, der in der Affäre Regli recherchierte.

11. Aug. 1999 – Reglis Untergebener Dino Bellasi wird wegen Verdachts auf Veruntreuung festgenommen. Bellasi widerruft später Behauptungen, Regli habe ihn mit dem Aufbau eines geheimen Nachrichtendienstes beauftragt.

1. Dez. 1999 – Die GPK-Delegation entlastet Regli vom Vorwurf, am B- und C-Waffenprogramm Südafrikas beteiligt gewesen zu sein.

20. März 2000 – Der Bundesrat versetzt Regli auf Ende 2000 in den vorzeitigen Ruhestand.

2. Juli 2000 – Südafrika übergibt Aktenmaterial zur Affäre Basson an die Bundesanwaltschaft, unter anderem über die Basler Firma Medchem, die Kontakte zum südafrikanischen Geheimdienst unterhalten haben soll.

2. Nov. 2001 – VBS-Chef Bundesrat Samuel Schmid verfügt eine Administrativuntersuchung über die Verbindungen Reglis zu Südafrika.

11. Apr. 2002 – Wouter Basson wird von einem südafrikanischen Gericht von allen Vorwürfen (Mord, Verschwörung, Bestechung und Drogenhandel) freigesprochen.

Mitte Okt. 2002 – Das VBS schickt irrtümlich einen unredigierten Fragebogen an Wouter Basson, was dessen Zusammenarbeit mit der Schweiz gefährdet.

20. Dez. 2002 – Die vom VBS angeordnete und von Professor Rainer Schweizer durchgeführte Administrativ-Untersuchung übt zwar Kritik an den geheimdienstlichen Kontakten zu Südafrika, kann aber keine aktive Mitwirkung des Schweizer Nachrichtendienstes bei Menschenrechtslverletzungen feststellen. Auch kann Regli keine aktive Beteiligung an Geschäften Bassons vorgeworfen werden.

swissinfo und Agenturen

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