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Rom/Bern: Noch strittige Punkte

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Ohne Einigung haben die Schweiz und Italien in Rom die Konsultationen über das neue italienische Rechtshilfegesetz abgeschlossen. Dennoch gibt man sich zuversichtlich.

Bei den Gesprächen, die auf Schweizer Seite vom Direktor des Bundesamts für Justiz, Heinrich Koller, geleitet wurden, ging es um das umstrittene italienische Gesetz, mit dem das 1998 zwischen den beiden Ländern abgeschlossene Rechtshilfe-Abkommen in italienisches Recht umgesetzt wird.

Laut der gemeinsamen Mitteilung kam es zu einer offenen Aussprache, die es erlaubt habe, einige der von der Schweiz aufgeworfenen Fragen zu klären. Dazu gehöre die Weiterleitung von Rechtshilfeakten aus der Schweiz an eine andere italienische Strafverfolgungs-Behörde als jene, die das Gesuch an die Schweiz gestellt hatte. Klärungen seien auch bezüglich der Beglaubigung der Rechtshilfeakten aus der Schweiz erzielt worden.

Interpretation Sache Italiens

Beide Delegationen sind sich laut der Mitteilung zudem bewusst, dass die Auslegung und Anwendung des neuen Gesetzes den richterlichen Instanzen in Italien obliegt.

Dies gelte auch für jene Punkte, in denen noch keine gemeinsame Lesart der Bestimmungen im Geiste des bilateralen Rechtshilfe-Abkommens habe erreicht werden können. Dazu gehöre zum Beispiel die Frage von gemeinsamen Ermittlungen und die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die hängigen Verfahren in Italien.

Wie Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justitz, ergänzte, dauerten die Gespräche insgesamt acht Stunden und fanden in einer freundlichen Atmosphäre statt. Die Bedeutung der Konsultationen dürfe vor allem mit Blick auf den Umfang der künftigen Zusammenarbeit nicht unterschätzt werden, zitierte Galli den Schweizer Delegationsleiter Koller.

Schweiz will bisherige Praxis weiterführen

In der Frage der Beglaubigung der Rechtshilfeakten geht es der Schweiz vor allem darum, die bisherige Praxis weiterführen zu können und nicht eine aufwendige und zum Teil nicht mehr mögliche Zertifizierung von bereits übermittelten Akten vornehmen zu müssen.

Bereits haben Verteidiger in mehreren Strafverfahren – darunter auch solche, die das Umfeld von Ministerpräsident Silvio Berlusconi betreffen – auf Grund des neuen Gesetzes beantragt, die aus der Schweiz erworbenen Rechtshilfeakten als unverwendbar zu erklären.

In zwei Fällen hat ein Mailänder Gericht solche Anträge in den vergangenen Tagen aber abgewiesen.

In der Schweiz wird der Bundesrat entscheiden müssen, ob er das Rechtshilfe-Abkommen von 1998 trotz der Vorbehalte gegenüber dem italienischen Einführungsgesetz durch die noch ausstehende Notifikation in Kraft setzt.

swissinfo und Agenturen

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