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Schnellere Ausweisung straffälliger Ausländer

Ausländer sollen ausgewiesen werden können, wenn ihnen eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und nicht von zwei Jahren droht: In diesem Sinn hat der Bundesrat den indirekten Gegenvorschlag zur SVP-Ausschaffungsinitiative verschärft.

Der Vernehmlassungsentwurf stützte sich auf eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren. Laut der überarbeiteten Version sollen ausländerrechtliche Bewilligungen nun auch konsequent widerrufen werden können, wenn eine ausländische Person wegen eines Delikts rechtskräftig verurteilt wurde, für das eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe droht.

Dabei handelt es sich um sehr schwere Straftaten namentlich gegen die physische, psychische oder sexuelle Integrität wie Mord, Vergewaltigung, Geiselnahme und qualifizierten Menschenhandel.

Beim Entscheid, eine Bewilligung zu widerrufen, bleiben das verfassungsmässige Gebot der Verhältnismässigkeit behördlicher Massnahmen und das Völkerrecht laut Bundesrat immer vorbehalten.

Das geltende Ausländergesetz soll dementsprechend angepasst werden. Die Botschaft zur Ausschaffungsinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und zum indirekten Gegenvorschlag verabschiedete der Bundesrat am Mittwoch.

swissinfo.ch und Agenturen

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