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Schuldsprüche im Vergewaltigungsfall Seebach

"Erhebliches Verschulden" hat das Zürcher Bezirksgericht den beiden jungen Männern zugemessen, die sich im "Fall Seebach" zu verantworten hatten. Der ältere muss dreieinhalb Jahren ins Gefängnis, der andere in ein Heim.

Die beiden hätten mehrmals die sexuelle und persönliche Integrität des 13-jährigen Opfers massiv verletzt, hiess es bei der mündlichen Urteilseröffnung am Freitag. Insbesondere dass sie bei ihren Taten im November 2006 gemeinsam vorgingen und diese filmten, habe die verletzende und demütigende Wirkung der Handlung noch verstärkt.

Die beiden Angeklagten wurden wegen mehrfacher Vergewaltigung, Schändung, das Ausnützen einer Notlage und Pornographie verurteilt.

Der zur Tatzeit bereits Volljährige wurde zudem wegen sexueller Handlungen mit Kindern für schuldig gesprochen. Strafmildernd hat sich laut Richterin die von der Polizei initiierte Vorverurteilung durch die Medien ausgewirkt.

Reaktionen auf das Urteil

Die Ankläger zeigten sich nach der Urteilseröffnung zufrieden. Staatsanwalt Daniel Kloiber dagegen sagte, er werde Berufung anmelden. Ob er das Urteil tatsächlich weiterziehe, könne er erst nach einer Analyse des noch nicht vorliegenden schriftlichen Urteils sagen.

Auch die Verteidiger der beiden Angeklagten, die auf einen Freispruch plädiert hatten, haben nach der Urteilsverkündung mitgeteilt, sie würden gegen das Urteil in Berufung gehen. Der Verteidiger des 19-Jährigen bezeichnete die Strafe als “hart”.

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