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Schweiz bewilligt Auslieferung von Gerardo Cuomo

Cuomo während eines Auftritts vor dem Gericht in Bologna, Italien, im Jahre 1989. Keystone / AP Photo / Paolo Ferrari

Der mutmassliche Zigarettenschmuggler Gerardo Cuomo kann an Italien ausgeliefert werden. Das Bundesamt für Justiz hat die Auslieferung bewilligt. Cuomo sitzt im Tessin in Untersuchungshaft. Er kann innert 30 Tagen gegen die Auslieferung rekurrieren.

Cuomo war am 10. Mai 2000 in Zürich verhaftet und in Auslieferungshaft gesetzt worden. Ende Mai übergab die italienische Botschaft den Schweizer Behörden das formelle Auslieferungsgesuch, das sich auf einen Haftbefehl vom 21. Oktober 1999 stützt.

Bei den Anklagen geht es neben Schmuggel auch um die Vorwürfe der kriminellen Vereinigung, des Mordes, der Geldwäscherei, des Waffenhandels und der Steuer-Hinterziehung. Er soll über Firmen mit Sitz im Tessin während Jahren den organisierten Zigaretten-Schmuggel im Auftrag der Mafia von Montenegro nach Italien geleitet und die Gewinne über die Schweiz gewaschen haben.

Zu den über 80 Beschuldigten des italienischen Verfahrens gehören auch mehrere Schweizer, darunter Geldwechsler, die schon früher ins Zwielicht geraten waren.

Die Ermittlungen der italienischen Justiz gegen Cuomo hatten im vergangenen Frühsommer zur Tessiner Justizaffäre geführt. Dem inzwischen des Amtes enthobenen Präsidenten des Tessiner Strafgerichts, Franco Verda, waren von den italienischen Ermittlern Kontakte zu Cuomo nachgewiesen worden.

Verda muss sich im Tessin wegen Bestechlichkeit, Begünstigung und wiederholter Verletzung des Amts-Geheimnisses verantworten.

Wie das Bundesamt für Justiz am Dienstag (28.11.) mitteilte, können die italienischen Behörden Cuomo nicht wegen Zigaretten-Schmuggel belangen, da dies ein Steuerdelikt ist. Die Auslieferung wurde nur für die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation bewilligt.

swissinfo und Agenturen

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