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Schweiz darf Italien Rechtshilfe leisten

Die Schweiz kann Italien in einer Waffenhandelsaffäre mit Libyen Rechtshilfe leisten. Es geht um die Aushändigung von Bankunterlagen in Genf und im Tessin. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona wies Beschwerden der Tatverdächtigen ab.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von Perugia betreffen fünf Personen. Ihnen wird vorgeworfen, mehrere libysche Beamte bei Verhandlungen über Waffenlieferungen bestochen zu haben. Sie wollten dem nordafrikanischen Land ohne Bewilligung 500’000 Schnellfeuergewehre sowie zehn Millionen Schuss Munition liefern.

Zudem boten die Beschuldigten einem angeblichen Vertreter der irakischen Regierung über einen bulgarischen Mittelsmann 100’000 Gewehre und 50’000 Maschinengewehre russischer Produktion an.

Die italienischen Ermittler vermuten, dass die Bestechungsgelder über ein Konto bei einer Genfer Bank flossen. Deshalb ersuchten sie die Schweiz Ende 2007 auf dem Rechtshilfeweg um die Aushändigung der Bankunterlagen.

Dagegen wehrten sich ein italienischer Kontoinhaber und eine Firma, die an den fraglichen Transaktionen beteiligt gewesen sein sollen, mit Beschwerden gegen die Rechtshilfe. Beide blitzten aber vor dem Bundesstrafgericht ab.

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