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Schweiz lockert das Bankgeheimnis

Keystone

Die Schweiz wird künftig gegenüber dem Ausland nicht nur bei Steuerbetrug, sondern in Einzelfällen auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe leisten.

Mit dieser Lockerung des Bankgeheimnisses will der Bundesrat verhindern, dass die Schweiz auf die Schwarze Liste der Steueroasen kommt.

Gleichzeitig nimmt die Schweiz Verhandlungen zur Revision der über 70 bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen auf. Der erweiterte Informationsaustausch wird erst mit dem Inkrafttreten der revidierten Abkommen in Kraft treten. Angepasst werden muss auch das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU.

Im Gegenzug erwartet der Bundesrat namentlich die Wahrung des Verfahrensschutzes, die Begrenzung der Amtshilfe auf den Einzelfall und die Bereitschaft der andern Länder zur Beseitigung von Diskriminierungen. Die Zusammenarbeit soll weiterhin nur über vertraglich festgelegte Kanäle laufen.

Finanzminister Hans-Rudolf Merz hofft, dass die Schweiz nun nicht auf die “schwarze Liste” der in Steuersachen nicht kooperierenden Länder kommt. Dies sagte er am Freitag vor den Medien in Bern.

Nicht mit andern Ländern abgesprochen

Laut Merz haben sich die Voraussetzungen für die Schweiz mit dem jüngsten Schritt zumindest verbessert. Der Finanzminister will am Samstag in London die Gelegenheit nutzen, mit Kolleginnen und Kollegen des Internationalen Währungsfonds (IWF) die Thematik zu besprechen.

Merz betonte, dass der Schritt des Bundesrats nicht mit Österreich, Luxemburg oder Liechtenstein abgesprochen worden sei. Der Entscheid sei nach intensiven Vorarbeiten des Bundesratsausschusses und der Expertengruppe gefallen.

Wie sich andere Länder mit Bankgeheimnis verhalten werden, wisse er nicht, sagte Merz. Nach seinen Informationen dürften sich Hongkong oder Andorra auch in Richtung des OECD-Abkommens bewegen.

Volksentscheid nicht ausgeschlossen

Laut Merz wird das Schweizer Bankgeheimnis “nicht zu Grabe getragen”. Die
Schweiz mache nur einen Öffnungsschritt, der mehr Rechtsicherheit und dem Land wieder internationale Anerkennung bringen werde.

Er bleibe ein überzeugter Anhänger des Bankgeheimnisses, sagte Merz vor den Medien. “Wenn wir unsere Angelegenheiten in Ordnung halten, hat der Staat in unseren Bankbüchlein nichts zu suchen.” Daran ändere sich nichts.

Laut Merz ist es im Übrigen möglich, dass über die Lockerung des
Bankgeheimnisses das Volk entscheiden wird. Das Parlament könne das
erste, neu ausgehandelte Doppelbesteuerungsabkommen, das die Standards des OECD-Musterabkommens übernehme, dem fakultativen Referendum unterstellen.

swissinfo und Agenturen

Die Schweiz ist nicht nur wegen des Bankgeheimnisses, sondern auch wegen ihrer Steuerpolitik seit längerem im Fadenkreuz anderer Staaten oder Staatengemeinschaften. Die wichtigsten Steuerkonflikte der letzten zehn Jahre:

2000: Die OECD setzt die Schweiz auf eine Liste mit 47 Ländern mit “potenziell schädlichem Gebaren” in Steuerfragen.

2004: Schweiz macht Zugeständnisse bei der Besteuerung von Holdings und wird wieder von der Liste gestrichen.

2001-2005: Bei den Verhandlungen mit der EU über die bilateralen Verträge II kommt es in der Frage der Zinsbesteuerung zu Spannungen zwischen der Schweiz und der EU. Mit dem Abschluss der Bilateralen II kann dieser Streit beigelegt werden.

Seit 2005: Streit zwischen der Schweiz und der EU über kantonale Steuerprivilegien für Unternehmen. Die Schweiz weist wiederholt EU-Vorwürfe zurück, diese verstiessen gegen das Freihandelsabkommen von 1972.

2007: Die EU-Kommission erhält vom Ministerrat ein Verhandlungsmandat über den Steuerstreit mit der Schweiz. Der Bundesrat zeigt sich aber nur zu einem Dialog, nicht zu Verhandlungen bereit.

2008: Die Schweiz gerät in den Strudel des deutsch-liechtensteinischen Steuerstreits. Deutsche Politiker verschärfen ihre Drohungen gegenüber Steueroasen “wie der Schweiz”.

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