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Schweiz soll internationalem Strafgerichtshof beitreten

Die Schweiz soll dem geplanten ständigen Internationalen Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag beitreten. Sie hat laut EDA die bisherigen Arbeiten zur Errichtung eines solchen Gerichtshofes massgeblich unterstützt.

Der Bundesrat eröffnete am Montag (05.06.) die Vernehmlassung; sie dauert bis am 15. September. Der Internationale Strafgerichtshof wird zuständig für die Beurteilung von besonders schweren Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes betreffen, wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, wie das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Montag mitteilte.

Er wird nicht wie das Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien von der UN, sondern den Vertragsstaaten getragen, wie Jürg Lindenmann von der Direktion für Völkerrecht auf Anfrage sagte. Zudem wird der Gerichtshof nur dann tätig, wenn die für die Strafverfolgung in erster Linie zuständigen innerstaatlichen Behörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, eines der genannten Verbrechen, das auf ihrem Staatsgebiet oder von einem ihrer Staatsangehörigen begangen wird, ernsthaft zu verfolgen.

Auch ist er keine Rechtsmittelinstanz, bei der staatliche Strafurteile angefochten werden können.

Vor dem Hintergrund der humanitären Tradition der Schweiz und ihrer Rolle als Depositarstaat der Genfer Konventionen habe die Schweiz die Arbeiten zur Errichtung eines starken und unabhängigen Gerichtshofs massgeblich unterstützt, begründete der Bundesrat den Antrag zur Ratifizierung.

Der Gerichtshof kann seine Tätigkeit aufnehmen, wenn 60 Staaten das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshof vom 17. Juli 1998 ratifiziert haben. Bis jetzt ratifizierten erst zehn Staaten den Vertrag. Nach Schätzungen dürfte der Gerichtshof aber bereits in zwei Jahren seine Arbeit aufnehmen können, wie Lindenmann sagte.

Mit der Ratifikation verpflichtet sich der Vertragsstaat, mit dem Gerichtshof zusammenzuarbeiten und dessen Urteile anzuerkennen. In der Schweiz müssen laut Mitteilung entsprechende gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Sie sollen dem Parlament zusammen mit der Ratifikationsvorlage unterbreitet werden.

swissinfo und Agenturen

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