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Schweiz stimmt nicht über Hooligans ab

Kein Zutritt für Hooligans in Schweizer Stadien. Keystone

Das Referendum gegen das Hooligan-Gesetz ist gescheitert. Am Donnerstag endete die Sammelfrist.

Nach Angaben des Referendumskomitees kamen nur gut 40’000 Unterschriften zusammen; 50’000 wären nötig gewesen, um eine Abstimmung zu erreichen.

Die Sportfans waren beim Unterschriftensammeln auf sich gestellt. Auch die Sozialdemokratische Partei (SP) und die Grünen, die sich in den Räten gegen das Hooligan-Gesetz gestellt hatten, halfen dem Referendumskomitee nicht. Dazu haben die Krawalle beim Fussball-Meisterschaftsfinal in Basel die Sammlung erschwert.

Das Referendumskomitee ist zwar enttäuscht. Immerhin habe aber eine Diskussion über das Gesetz stattgefunden, “das wir nach wie vor als rechtsstaatlich sehr bedenklich empfinden”, wie das Komitee mitteilte. Es sei noch offen, ob und allenfalls wie sich das Komitee in Zukunft für die Belange der Fans engagieren werde.

Datenbank

Anhänger diverser Fussball- und Eishockey-Vereine hatten mit dem Referendum die vom Parlament genehmigten Änderungen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) bekämpfen wollen.

Sie kritisieren, dass bei einem Inkrafttreten des Gesetzes Grundrechte verletzt würden. Die geplante Hooligan-Datenbank ist auch nach Ansicht der kantonalen Datenschutzbeauftragten verfassungswidrig.

Das als Hooligangesetz bezeichnete revidierte Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit sieht die Errichtung einer Datenbank auf Bundesebene vor.

Darin sind die Daten von notorisch gewalttätigen Randalierern enthalten. Die Angaben können kantonalen Polizeikorps zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich sind eine Reihe von Massnahmen möglich, um diese unerwünschten Fans von den Stadien fernzuhalten. Die Liste reicht von Rayonverboten bis zu befristetem Polizeigewahrsam.

Im Hinblick auf EM 08

2008 finden in der Schweiz die Fussball-Europameisterschaften statt, ein Jahr später die Eishockey-WM. Da muss mit gewaltbereiten und unerwünschten Besuchern gerechnet werden.

Deshalb verlangten fast alle Kantone vom Bund gesetzliche Grundlagen. Das Problem dabei: Kann der Bund überhaupt ein solches Gesetz erlassen, da die Polizeihoheit in der Schweiz bei den Kantonen liegt?

Doch weil die Zeit drängte, beschlossen die Räte, das Gesetz befristet zu erlassen, bis 2009. Dann werde endgültig darüber befunden. Und: Dann sind die Grossanlässe auch vorbei.

swissinfo und Agenturen

In der Schweiz kann gegen ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz das Referendum ergriffen werden. Innerhalb von 100 Tagen müssen 50’000 Unterschriften von Stimmberechtigen gesammelt werden.

In der Praxis ist es für eine Gruppierung sehr schwierig, dieses Ziel zu erreichen, wenn sie keine Unterstützung erhält.

Referenden werden deshalb meist von politischen Parteien, gewerkschaftlichen Organisationen oder Wirtschaftsverbänden ergriffen.

Das revidierte Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit sieht folgende Massnahmen vor:

Konfiszierung von Propaganda-Material, das zu Gewalt aufruft.

Hooligan-Datenbank über gewaltbereite Fans.

Stadionverbote oder Reisebeschränkungen.

Meldepflicht auf einem Polizeiposten oder, als letzte Möglichkeit, Präventivhaft von maximal 24 Stunden.

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