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Schweizer Börse zeigt Emmi die gelbe Karte

Verweis von der Börse: Der Himmel über Emmi verdunkelt sich. Keystone

Weil Emmi die Gehälter der Konzernleitung für das Jahr 2004 nicht publiziert hat, ist das Unternehmen von der Schweizer Börse (SWX) gerügt worden.

Der Luzerner Milchkonzern habe gegen die Transparenz-Richtlinien der Corporate-Governance verstossen, lautete die Begründung.

Emmi habe im Geschäftsbericht 2004 entgegen den Corporate-Governance-Richtlinien zu den Mitgliedern des Verwaltungrats und der Geschäftsleitung und zum Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen keinerlei Informationen veröffentlicht, kritisiert die Börse in einer Mitteilung vom Dienstag.

Die Börse, die auch Aufsichtsorgan ist, hat deshalb gegen den Milchkonzern Emmi einen Verweis mit Publikation ausgesprochen. Zudem habe Emmi trotz Mahnung die verlangten Auskünfte und Dokumente nicht vollständig zur Verfügung gestellt.

Noch andere Versäumnisse

Emmi habe zudem keine substanzielle Begründung abgegeben, weshalb auf die vorgeschriebenen Informationen verzichtet worden sei.

Auch zur internen Organisation des Verwaltungsrats, zu den Informations- und Kontrollinstrumenten gegenüber der Geschäftsleitung, zur Amtsdauer des leitenden Revisors sowie zu bestehenden Kreuzverflechtungen seien keinerlei Informationen enthalten gewesen.

Minimalstandards nicht erfüllt

Die von Emmi veröffentlichten Informationen zu den Aufsichts- und Kontrollinstrumenten gegenüber der Revision hätten überdies nicht den Minimalanforderungen der Richtlinien entsprochen.

Ferner habe Emmi ihre Mitwirkungspflichten im Verfahren verletzt, indem die Gesellschaft die von ihr verlangten Auskünfte und Dokumente der Börse auch nach Mahnung nicht vollständig zur Verfügung gestellt habe.

swissinfo und Agenturen

Die Schweizer Börse ist auch Aufsichtsorgan. Sie überwacht, ob alle gehandelten Unternehmen das Kotierungsreglement einhalten.

Die SWX-Richtlinien über Corporate Governance wurden 2002 von der Schweizer Börse erlassen, um mehr Transparenz für Anleger zu schaffen. Sie legen fest, welche Informationen die Unternehmen im Jahresbericht offen legen müssen.

Im Oktober 2005 hiess das Schweizer Parlament eine Änderung des Obligationenrechts gut, die ebenfalls mehr Transparenz schaffen soll.

Die rund 300 an der Börse kotierten Unternehmen müssen demnach die Vergütungen für Verwaltungsräte und Direktoren börsenkotierter Unternehmen im Jahresbericht teilweise offen legen.

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SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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