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Blick in die Managerlöhne

Künftig etwas mehr Lohntrasparenz bei Managern börsenkotierter Unternehmen. Keystone

In der Schweiz sollen die Vergütungen für Verwaltungsräte und Direktoren börsenkotierter Unternehmen teilweise offen gelegt werden.

Die Kleine Kammer, der Ständerat, hat die letzten Differenzen bei der Revision der entsprechenden Bestimmungen ausgeräumt.

Mit der von den eidgenössischen Räten beschlossenen Änderung wurde die Pflicht zur Offenlegung der Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung von börsenkotierten Gesellschaften festgeschrieben.

So muss im Anhang zur Bilanz die Gesamtsumme der Vergütungen, aufgeführt werden. Nicht offen gelegt werden sollen die Vergütungen, welche die einzelnen Direktionsmitglieder erhalten.

Gesamtsummen

Es sollen lediglich die Gesamtsumme der Zahlungen an die Geschäftsleitung sowie die Vergütungen des höchstbezahlten Mitglieds der Unternehmensführung – meist diejenigen des CEO – bekannt gegeben werden.

Nicht offen gelegt werden sollen die Vergütungen, welche die einzelnen Direktionsmitglieder erhalten. Es sollen lediglich die Gesamtsumme der Zahlungen an die Geschäftsleitung sowie die Vergütungen des höchstbezahlten Mitglieds der Unternehmensführung – meist diejenigen des CEO – bekannt gegeben werden.

Geringe Lohntransparenz

Unter die zu deklarierenden Vergütungen fallen Honorare, Löhne, Bonifikationen, Gutschriften, Tantiemen, Umsatz- oder Gewinnbeteiligungen, Hypotheken, Einzahlungen in die Pensionskasse und alle anderen Lohnbestandteile.

Die Unternehmen müssen auch Darlehen und weitere Kredite an leitende Leute offen legen. Angegeben werden müssen ferner die Beteiligungen, welche Verwaltungsrats- und Direktionsmitglieder sowie ihnen nahestehende Personen an der Gesellschaft haben. Die Beteiligungen von ausgeschiedenen Mitgliedern des Verwaltungsrates fallen nicht unter die Transparenzvorschriften.

Beim Beginn der Beratungen im Parlament wollte die Linke, dass sämtliche Mitglieder der Geschäftsleitung ihre Löhne transparent machen müssen. Dies lehnte jedoch eine Mehrheit genauso ab wie auch den Antrag, dass die Generalversammlung über die Löhne des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung zu bestimmen habe.

Differenz bereinigt

Der Ständerat allerdings wollte etwas in die von der Minderheit geforderte Richtung gehen und hatte in der ersten Beratung in der Sommersession die Vorschrift eingefügt, wonach die Statuten Bestimmungen über die Festlegung der Vergütungen des Verwaltungsrates enthalten müssen.

Die Grosse Kammer, der Nationalrat, sprach sich vor einer Woche gegen diese Vorschrift aus und der Ständerat folgte ihm nun oppositionslos, womit diese Differenz bereinigt wurde.

Somit bleibt es dabei: Die rund 300 an der Börse kotierten Publikumsgesellschaften müssen im Anhang zur Bilanz alle Bezüge der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates und des Beirates ausweisen. Bei der Geschäftsleitung müssen nur die Gesamtsumme und die Vergütung für das höchstbezahlte Mitglied veröffentlicht werden.

Interessenkonflikte vermeiden

Mit der Transparenzvorlage wollte der Bundesrat Interessenkonflikten begegnen, die sich daraus ergeben können, dass der Verwaltungsrat die Entschädigungen seiner Mitglieder selbst bestimmt. Zudem soll dem berechtigten Interesse der Aktionäre Rechnung getragen werden, zur besseren Kontrolle Rechenschaft über die bezogenen Entschädigungen zu erhalten.

Ausserdem wird Klarheit geschaffen über die Interessenlage, die sich aus den Beteiligungen der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung an der Gesellschaft ergibt. Die Schaffung von Transparenz gehört zu den Anliegen von Corporate Governance.

swissinfo und Agenturen

Löhne von Schweizer Managern (pro Jahr in Franken)

UBS/Marcel Ospel: 21’273’000
Novartis/Daniel Vassella: 20’786’300
Credit Suisse/Walter Kielholz: 12’000’000
Vontobel/Peter Wagner: 4’800’500
Schindler/Alfred Schindler: 4’599’400

Quelle: Handelszeitung

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