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Schweizer hinter ausländischen Gittern

Die Haftbedingungen sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Keystone

161 Schweizerinnen und Schweizer sind im Ausland inhaftiert. Drei Viertel von ihnen sind Männer.

Das Schicksal dieser Häftlinge hängt stark vom Ort ihrer Haft ab. Die 75 Schweizer, die ihre Strafe in europäischen Gefängnissen verbüssen, profitieren vom europäischen Standard, der mit den Schweizer Haftbedingungen vergleichbar ist. In den Entwicklungsländern ist die Situation ganz anders.

In diesen Regionen sind die Haftbedingungen oft sehr schwierig, sagt EDA-Sprecherin Muriel Berset Kohen. 5 Schweizer sind in Afrika inhaftiert, 25 in Asien – davon 12 in Thailand – 30 Schweizer sitzen in Gefängnissen in Südamerika. Die anderen verteilen sich auf die Länder des Mittleren Ostens, USA, Ozeanien und die Karibik.

In Südamerika beispielsweise leiden die Inhaftierten vor allem an der Folgen der Überbelegung der Gefängnisse, wie Thomas Gasser, Geschäftsführer der Schweizer Botschaft in Venezuela, ausführt.

In der Wüste

Max Thomann, Mitarbeiter der Schweizer Botschaft in Algerien, beschreibt die Haftbedingungen auch in diesem Land als sehr hart. Vor allem der Sommer stelle für den in Algerien inhaftierten Schweizer eine extreme Belastung dar, weil sich das Gefängnis in der Wüste befindet.

In Marokko wird ein Schweizer regelmässig von Botschaftsmitgliedern im Gefängnis besucht, wie Ariane Pochon von der Schweizer Botschaft in Rabat erklärt. Seine Familie überweise zudem regelmässig Geld, dieses würde an das dem Gefängnis angegliederte Lebensmittelgeschäft weitergeleitet.

Drogen und Todesstrafe

Die sexuellen Straftaten, vor allem im Zusammenhang mit Minderjährigen, erhalten zwar viel Aufmerksamkeit von Seiten der Medien. Die Mehrheit der inhaftierten Schweizer verbüssten aber eine Strafe wegen Drogendelikten, sagt Berset Kohen.

Der bekannteste Fall ist jener von Nicolas Hänggi und Silvio Giovanoli. Sie wurden im August 1997 in Guatemala verhaftet und danach zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen dieses Urteil wurde Rekurs eingereicht. Aus ähnlichen Gründen stecken auch sieben Schweizer in Venezuela für mehrere Jahre hinter Gittern.

In China wurde ein Schweizer wegen Vergewaltigung und Totschlag zum Tod verurteilt. Laut Berset Kohen sollte dieses Urteil in Kürze in lebenslange Haft umgewandelt werden.

Auch wenn der Schweizer Gefangene bessere Haftbedingungen hat als seine chinesischen Mitgefangenen, bleiben diese gleichwohl hart. In China werden alle Gefangenen zum Arbeitsdienst gezwungen.

Konsularischer Schutz

Alle im Ausland inhaftierten Schweizer haben Anrecht auf konsularischen Schutz. Das bedeutet regelmässige Besuche durch die Botschaftsvertretung, mindestens einmal im Jahr.

Der konsularische Schutz beinhaltet aber auch die Überprüfung der Rechtsnorm, so zum Beispiel das Recht auf Verteidigung. Die Botschaften stellen auch konkrete Hilfe in Form von Hygiene- Artikeln oder Medikamenten zur Verfügung.

swissinfo und Sylvie Kunz, sda

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