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Sektenführer blitzt beim Bundesgericht ab

Die Walliser Behörden haben dem umstrittenen Sektenführer Raël zu Recht die Aufenthaltsbewilligung verweigert, sagt das Bundesgericht. Raël will nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.

Raël hatte unter anderem mit seinen Äusserungen zur “aktiven Sexualerziehung” von Kindern und im Zusammenhang mit dem Klonen von Menschen für Aufsehen gesorgt.

Das Walliser Kantonsgericht hatte sein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung mit Hinweis auf die öffentliche Ordnung abgelehnt.

Das Bundesgericht geht mit den Walliser Richtern einig. Der Schutz der sexuellen Integrität von Minderjährigen und der Schutz der menschlichen Würde seien wichtiger als jede andere Erwägung.

Raël wurde vom Walliser Kantonsgericht auch vorgeworfen, sich nicht von kontroversen Schriften über Pädophilie distanziert zu haben. Raël billige es auch, dass sein Name mit der Gesellschaft Clonaid in Verbindung gebracht werde. Das Klonen von Menschen ist in der Schweiz verboten.

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