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Sieg für Homosexuelle

In Deutschland ist die "Homo-Ehe" verfassungsgemäss. Das hat das deutsche Verfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Auch in der Schweiz gibt es - allerdings weniger weit reichende - Bemühungen.

Mit dem deutschen Urteil können sich gleichgeschlechtliche Paare für eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Die seit August bereits eingetragenen Partnerschaften haben Bestand.

Im weit reichenden Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Ehe zwischen Mann und Frau unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehe. Der verlange aber kein so genanntes Abstandsgebot für homosexuelle Partner, die bisher gar keine Möglichkeiten einer rechtlichen Bindung hatten.

“Aus der Zulässigkeit, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu privilegieren, lässt sich kein Gebot herleiten, diese gegenüber der Ehe zu benachteiligen”, urteilte das Gericht.

Ehen sei nichts dadurch genommen worden, dass ein ganz anderer Personenkreis, nämlich homosexuelle Partner, sich ebenfalls für eine Lebensgemeinschaft eintragen lassen können.

Schweiz: Registrierung bisher nur in Genf

In der Schweiz können homosexuelle Paare ihre Partnerschaft bisher nur in Genf registrieren lassen. Allerdings stehen auf Bundesebene und in mehreren Kantonen ähnliche Projekte an.

In Genf ist das Gesetz seit dem 8. Mai 2001 in Kraft. Juristisch bringt der Vertrag wenig. Doch seit seiner Existenz wurden in Genf zahlreiche Vorentscheide für Aufenthaltsbewilligungen an ausländische Personen homosexueller Partnerschaften gefällt.

In anderen Kantonen müssen Paare, die eine offizielle Verbindung eingehen möchten, auf entsprechende Gesetze warten. Am weitesten fortgeschritten ist der Prozess im Kanton Zürich.

Das Gesetz war im Januar vom Kantonsrat verabschiedet worden. Homosexuelle Paare würden damit die selben Rechte und Pflichten erhalten wie Ehepaare. Gleichgestellt wären sie etwa im Steuer- und Sozialwesen, im Straf- und Prozessrecht sowie im Patientenrecht. Die Eidgenössische Demokratische Union (EDU) ergriff aber das Referendum.

Gesamtschweizerische Regelung am Entstehen

Auf nationaler Ebene ist Ende Februar die Vernehmlassung zum Gesetz über die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare zu Ende gegangen. Die Regierung will Homosexuellen die Eintragung ihrer Beziehung ermöglichen.

“Die Liebe zu einem anderen Menschen gehört – ich hoffe Sie konnten diese Erfahrung auch schon machen, ob zu einem Partner gleichen oder anderen Geschlechts – zum wertvollsten und schönsten”, brachte Justizministerin Ruth Metzler die Haltung auf den Punkt.

Sie verstehe zwar die Forderung, die Ehe auch für die Homosexuellen zu öffnen, so Metzler weiter. Die Rechtsform der eingetragenen Partnerschaft beende die Diskriminierung der Homosexuellen und helfe, die Homosexualität zu enttabuisieren.

Ausschluss aus der Adoption

Allerdings bleibt eine faktische Abgrenzung zur Ehe. Metzler verwies in diesem Zusammenhang auf den verfassungsmässigen Schutz der Ehe und die Frage der politischen Machbarkeit.

Weiter will der Bundesrat gleichgeschlechtliche Paare von der Adoption ausschliessen. Einem Kind rechtlich zwei Mütter oder zwei Väter zuzuordnen, bringe es in eine unzumutbare Ausnahmesituation. Auch zur künstlichen Befruchtung äusserte sich der Bundesrat ablehnend. Die eherechtliche Namensregelung auch für gleichgeschlechtliche Paare entspreche für den Bundesrat nicht dem Prinzip der Gleichberechtigung.

Die Schweizer Schwulen- und Lesbenorganisationen zeigten sich enttäuscht über das Vorgehen der Landesregierung. Sie halte weiter an einem Sondergesetz fest, obwohl sich sachlich keinerlei Unterschiede gegenüber den Ehepaaren rechtfertigten.

Die Gesetzesbotschaft soll noch in diesem Jahr ins Parlament kommen. Die Vorlage findet bei den meisten Parteien Zuspruch. Nur SVP, EVP und die Bischofskonferenz lehnen den Gesetzesentwurf ab.

swissinfo und Agenturen

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