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Ständerats-Kommission befürwortet Einschränkung der freiwilligen AHV für Auslandschweizer

Die freiwillige Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) für Auslandschweizer soll eingeschränkt und teurer werden. Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat die Vorlage der Regierung weitgehend übernommen.

Die freiwillige Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) für Auslandschweizer soll eingeschränkt und teurer werden. Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat die Vorlage des Bundesrates (Regierung) weitgehend übernommen. Allerdings will die Kommission den Mindestbeitrag sogar verdreifachen statt nur verdoppeln.

Obwohl die Änderung für manche Versicherten eine erhebliche Härte mit sich bringe, stimmte die SGK der Vorlage mit neun zu zwei Stimmen zu, wie die SGK am Dienstag (22.02.) mitteilte. Härtefälle würden mit einer grosszügigen Fürsorgeregelung aufgefangen.

In einem Punkt verschärfte SGK die bundesrätliche Vorlage gar noch. Künftig soll der jährliche Minimalbeitrag gegenüber den Versicherten in der Schweiz auf 972 Franken verdreifacht werden.

Der Bundesrat sah lediglich eine Verdoppelung vor. Die Kommission sprach sich mit sieben zu vier Stimmen für höhere Beiträge aus, da heute Leistungen und Beiträge in einem sehr günstigen Verhältnis stünden. Eine Minderheit wird jedoch im Plenum am bundesrätlichen Vorschlag festhalten.

Ebenfalls wird eine Minderheit beantragen, dass auch Auslandschweizer unter 50 Jahren oder aus der obligatorischen Versicherung ausgeschiedene Auslandschweizer in Nichtvertragsstaaten der freiwilligen AHV beitreten können.

In einem Postulat verlangt die SGK zudem, dass der Bundesrat eine kostendeckende Ausgestaltung der freiwilligen AHV und allenfalls eine freiwillige Versicherung für Personen im Ausland prüft.

Seit ihrer Schaffung im Jahr 1948 weist die freiwillige AHV Defizite aus. Heute decken die Versicherten nicht einmal mehr die Hälfte der Kosten. Trotz Widerstand der Auslandschweizer selber hielt der Bundesrat deshalb an der Vorlage fest.

Er befürwortet die Einschränkung auch, weil sich mit den bilateralen Verträgen alle EU-Bürger künftig der freiwilligen AHV/IV anschliessen könnten. Versichern können sollen sich in Zukunft nur noch Auslandschweizer in Staaten, mit denen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommmen abgeschlossen hat.

Der Versicherungs-Beitrag soll von 9,2 auf 9,8 Prozent gehoben; die sinkende Beitragsskala für Personen mit Einkommen unter 47’000 Franken abgeschafft werden.

SRI und Agenturen

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