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Sterbehilfe: Urteil in Deutschland – Ja in der Stadt Zürich

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Der deutsche Bundesgerichtshof in Leipzig hat am Mittwoch (07.02.) einen Schuldspruch gegen den Schweizer Sterbehelfer Rolf Sigg grundsätzlich bestätigt. Gleichzeitig ist das Zürcher Stadtparlament, für den begleiteten Suizid in Zürcher Alters- und Krankenheimen.

Mit 69 zu 40 Stimmen lehnte der Rat eine in ein Postulat umgewandelte CVP-Motion ab, in der die Aufhebung der neuen Regelung gefordert wurde.

Seit Anfang Jahr ist es den rund 2’000 Bewohnerinnen und Bewohner der
städtischen Alters- und Krankenheimen erlaubt, im Heim unter Beizug von Sterbe-Hilfern ihr Leben zu beenden. Das Zutrittsverbot für Sterbehilfe-Organisationen aus dem Jahre 1987 hatte der Stadtrat im letzten Herbst abgeschafft.

Senioren merheitlich dafür

Der Entscheid löste in Ärzte- und Kirchenkreisen eine Protestwelle aus, während die Heimbewohner grossmehrheitlich die ihnen neu zugestandene Eigen-Verantwortung begrüssten. Der begeleitet Suizid gab auch in der zweiten Debatte im Zürcher Gemeinderat (Legislative) viel zu reden. Man beschloss nach sechs Jahren Bilanz zu ziehen.

Deutschland sieht es anders

Der heute 83-jährige evangelische Pfarrer Sigg aus der Schweiz hatte einer Berlinerin ein Gift überlassen, mit dem sich die unheilbar Kranke das Leben
nahm. Die Richter der ersten Instanz verurteilten Sigg wegen unerlaubter Einfuhr und wegen des Überlassens von Betäubungsmitteln.

In der Revisionsverhandlung wurde die in der ersten Instanz verhängte Geldstrafe in Höhe von 8’400 Mark (rund 6’500 Franken) aufgehoben. Doch
sprach das höchste deutsche Strafgericht stattdessen eine “Verwarnung mit Straf-Vorbehalt” aus.

Die Verteidigung hatte für Sigg Freispruch erreichen wollen, die Staatsanwalt eine schärfere Verurteilung. Beides wurde verworfen.

swissinfo und Agenturen

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