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Stopp der Gewalt im öffentlichen Verkehr

Zwei Bahnpolizisten im Einsatz. Keystone

Die Eisenbahner-Gewerkschaft wehrt sich in einer Petition gegen gewalttätige Übergriffe auf Zugbegleiter und Buschauffeure.

Die von rund 10’000 Personen unterzeichnete Petition verlangt von den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs und den Behörden Massnahmen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Die Petition zur Sicherheit des Personals in Zügen, Trams und Bussen und damit der Passagiere, verlangt weiter, dass Aggressionen im öffentlichen Verkehr von Amtes wegen verfolgt werden.

“Es braucht mehr Personal”, sagte Jürg Hurni vom Schweizerischen Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband (SEV).

Die Petition wurde am internationalen Aktionstag der Bahnbeschäftigten “Sicherheit hat Vorrang” beim Eidgenössischen Verkehrsdepartement (UVEK) eingereicht.

Mehr Gewalttaten

Die Übergriffe auf das Personal im öffentlichen Verkehr hätten in den vergangenen Jahren stark zugenommen und seien auch 2005 nur geringfügig zurückgegangen, sagte Jürg Hurni.

Die Chauffeure und Kontrolleure würden mit Faustschlägen traktiert, mit Flaschen beworfen oder, wie im vergangenen Herbst in waadtländischen Renens, sogar mit Messern angegriffen.

Probleme treten laut Hurni vor allem dort auf, wo in den letzten Jahren Zugpersonal abgebaut und Kontrollen zurückgefahren wurden. “Für uns steht ausser Zweifel, dass die Zunahme von Aggressionen, Vandalismus und Schwarzfahren bei den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) mit der Einführung des kondukteurlosen Betriebs zusammenhängt”, sagte Hurni.

Trotz Gegenmassnahmen habe die Zahl der aktenkundigen Übergriffe nicht abgenommen, sondern stagniere auf hohem Niveau.

Allein bei den SBB wurden laut Hurni im vorletzten Jahr 389 Fälle von Aggressionen registriert. Es sei aber mit einer grossen Dunkelziffer zu rechnen. Das Personal sei nicht bereit, dies einfach als Gesellschaftsproblem abzutun.

Das Vertrauen der Reisenden abends und am Wochenende morgens sei auf einem Tiefpunkt.

SBB: Zahl sinkt

Die Sicherheit von Reisenden und Personal sei für die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (VöV) ein wichtiges Anliegen, sagten Ruedi Helfer, Sprecher des Verbandes öffentlicher Verkehr, und SBB-Sprecher Roland Binz.

Die Unternehmen hätten schon vor einigen Jahren reagiert. Die SBB etwa stockten die Bahnpolizei von 150 auf 250 Personen auf und rüsteten bislang rund die Hälfte der Züge im Regionalverkehr mit Videokameras aus, wie Binz sagte. Das zeige Wirkung: Im Jahr 2005 wurden 338 Angriffe auf SBB-Personal registriert, 15 Prozent weniger als 2004.

Bis in etwa fünf Jahren sei die Videoüberwachung in allen Regionalzügen eingeführt, kündigte Binz an. Zudem verfolge die SBB verschiedene Präventionsprojekte, zum Beispiel für Schüler oder Sportfans.

Verfolgung von Amtes wegen

Schon erfüllt – wenn auch unbemerkt – wurde die zweite Forderung der Petition, dass Übergriffe auf Buschauffeure, Lokführer, Kondukteure, Kontrolleure, Bahnpolizistinnen und -polizisten und Schalterpersonal von Amtes wegen verfolgt werden. Heute müssen Angestellte des öffentlichen Verkehrs als Kläger auftreten.

Das Parlament hatte beim Seilbahngesetz diskussionslos eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes angenommen, die strafbare Handlungen gegen Angestellte von Unternehmen des öffentlichen Verkehrs zu Offizialdelikten erklärt. Der Artikel ist allerdings noch nicht in Kraft.

swissinfo und Agenturen

Gemäss SBB versucht die Bahn seit Mitte 2003 mit speziellen Zugbegleitern und Videoüberwachung die Gewalt in den Zügen in den Griff zu bekommen.

Auch gemäss einem Projekt, welches das Parlament aber noch nicht verabschiedet hat, sollen die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs Massnahmen gegen Gewalt ergreifen (Video-Überwachung und Sicherheits-Personal in Zügen).

Weiter sollen die Unternehmen einen Sicherheitsdienst auf die Beine stellen. Entweder aus den eigenen Reihen oder durch eine externe Sicherheitsfirma.

Diese würden mit Schlagstöcken und Pfeffersprays ausgerüstet, nicht jedoch mit Feuerwaffen.

Das Parlament hat zwar strafbare Handlungen gegen Angestellte von Unternehmen des öffentlichen Verkehrs zu Offizialdelikten erklärt. Der Artikel ist aber noch nicht in Kraft.

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