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Strafanzeige gegen Aktenvernichtung

Die umstrittene Aktenvernichtung im Fall Tinner hat ein juristisches Nachspiel: Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf will noch diese Woche eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung einreichen.

Zudem will sie dem Gesamtbundesrat beantragen, einen ausserordentlichen
Staatsanwalt einzusetzen, wie Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf am Montag in der Fragestunde des Nationalrats sagte.

Sie wiederholte die Erklärung, die Bundespräsident Pascal Couchepin vor rund zehn Tagen zur Aktenvernichtung abgegeben hatte. Diese sei im Interesse des Landes und in Erfüllung internationaler Verpflichtungen erfolgt, hatte dieser damals gesagt.

Es handelt sich dabei um Unterlagen, die bei den Brüdern Tinner sichergestellt worden waren. Zusammen mit ihrem Vater sollen die beiden von 2001 bis 2003 für Abdul Qader Khan, den “Vater der pakistanischen Atombombe”, gearbeitet haben.

Die beiden Brüder sitzen seit mehreren Jahren in der Schweiz in Untersuchunshaft.

Im November 2007 hatte der Bundesrat beschlossen, zahlreiche Akten der mutmasslichen Atomschmuggler vernichten zu lassen.

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