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Strengeres Asylgesetz vorgeschlagen

Asylsuchender in der Empfangsstelle des Bundesamtes für Flüchtlinge in Basel. Keystone

Die Schweizer Regierung soll die Entwicklungshilfe an jene Staaten reduzieren können, die abgewiesene Asylsuchende nicht zurücknehmen.

Das hat die vorberatende Nationalratskommission im Asylgesetz beschlossen. Das Gesetz selber wird vermutlich im Mai 2004 beraten.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) verabschiedete die Verschärfung des Asylgesetzes mit 10 zu 6 Stimmen bei 8 Enthaltungen.

Der Linken gehe die Gesetzesrevision zu weit, der Rechten sei sie zu wenig restriktiv, sagte Kommissions-Präsident Charles-Albert Antille (FDP/VS) am Montag vor den Medien.

Die SPK votierte mit 12 zu 9 Stimmen dafür, dass die Schweizer Regierung die Entwicklungshilfe an jene Staaten ganz oder teilweise einstellen kann, die bei der Rückführung nicht kooperieren.

Der Bundesrat soll demnach verpflichtet werden, mit allen Staaten, aus denen Asylsuchende stammen, Rückübernahme-Abkommen abzuschliessen.

Das Asylgesetz wird zusammen mit dem Ausländergesetz voraussichtlich in einer Sondersession Anfang Mai 2004 beraten.

Raschere Verfahren

Mit 14 zu 10 Stimmen hat die SPK den Grundsatz verankert, dass die Asylbehörden in Analogie zum Ausländergesetz neben den Fingerabdrücken auch andere biometrische Daten von Asylsuchenden wie Iris oder DNA erheben können. Das setze aber eine Spezialgesetzgebung voraus, sagte Kommissions-Präsident Antille.

Das Asylverfahren soll zudem beschleunigt werden. Über Nichteintreten ist laut SPK in der Regel binnen zehn Tagen zu entscheiden. Sind Abklärungen notwendig, gilt eine Frist von drei Monaten. Die Asylrekurs-Kommission (ARK) soll für ihren Bescheid zwei Monate Zeit haben. Am dreimonatigen Arbeitsverbot wird festgehalten.

Alle Beschwerde-Entscheide der ARK sollen künftig nur noch von einem statt wie bisher von drei Richtern gefällt werden.

Bereits nach einem erstinstanzlichen negativen Entscheid über ein Asylgesuch soll mit dem Heimatstaat Kontakt zur Identitätsabklärung und Reisepapier-Beschaffung aufgenommen werden.

Keine Bundeslager

Die Kantone sollen weiter in die Pflicht genommen werden, in ihren Kollektivunterkünften einen geordneten Betrieb sicherzustellen. Ein Antrag der Rechten, dass der Bund für renitente Asylsuchende bundeseigene Lager betreibt und die Bewegungsfreiheit einschränkt, wurde mit 12 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Auf ein Gesuch soll nach Meinung der SPK nicht eingetreten werden, wenn der Asylsuchende in der EU bereits einen ablehnenden Entscheid erhalten hat – ausser die Anhörung ergebe, dass in der Zwischenzeit Ereignisse eingetreten sind, die eine Flüchtlingseigenschaft begründen könnten

Die SPK befürwortet eine Sonderabgabe der Asylsuchenden zur Deckung ihres Aufenthalts und Pauschalabgeltungen der Kantone durch den Bund.

swissinfo und Agenturen

Im Oktober 2003 haben 1908 Menschen in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt.

Im Vergleich zum Oktober 2002 hat die Zahl um gut 1000 abgenommen.

Der weitaus grösste Teil der neuen Gesuche stammt mit 305 von Personen aus Serbien und Montenegro.

Im Oktober 2003 wurden 1563 Abgänge verzeichnet. Die meisten Personen reisten unkontrolliert aus.

Die Anerkennungsquote war im Oktober mit 9,5% relativ hoch. Für das gesamte Jahr 2003 liegt sie bei 6,6%.

Insgesamt lebten Ende Oktober 24’737 anerkannte Flüchtlinge in der Schweiz.

24’675 wurden vorläufig aufgenommen, 41’284 sind als Asylbewerber registriert.

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