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Taufe für Internationalen Strafgerichtshof

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Der Internationale Strafgerichtshof gegen Kriegsverbrechen wird Realität. Vorbild des Gerichtshofs ist das Nürnberger Tribunal.

In Rom war am 17. Juli 1998 an einer UNO-Konferenz die Einrichtung des ersten ständigen Internationalen Strafgerichtshofs beschlossen worden. Dazu war die Ratifizierung durch 60 Staaten nötig. In New York wurden am Donnerstag nun die 10 Ratifizierungen überreicht. Vier waren zur Konstituierung noch nötig.

Die UNO-Menschenrechtskommissarin, Mary Robinson, bezeichnet die Schaffung des Gerichts als “Meilenstein für den Schutz der Menschenrechte”. Es sei wichtig, den Gerichtshof mit der notwendigen Autorität und Legitimität zu versehen, um seine Glaubwürdigkeit zu gewährleisten.

Schweiz: Nummer 43

Die Schweiz hatte von Anfang an zu einer Gruppe von etwa 60 gleichgesinnten Staaten gehört, die sich für einen starken und unabhängigen Gerichtshof einsetzten.

Als 43. Staat hat sie im Oktober 2001 das Römer Statut zur Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes ratifiziert. Die nötigen Instrumente zur Zusammenarbeit mit dem künftigen Gerichtshof sind bereit.

Im Bundesamt für Justiz wird eine Zentralstelle eingerichtet. Sie soll die Ersuchen des Gerichtshofes um Überstellung von Personen, Beweisaufnahmen, Einvernahmen, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen entgegennehmen.

Ab nächstem Jahr aktiv

Mit den 10 Ratifizierungen, darunter jene von Kambodscha, Irland, Jordanien und Rumänien, tritt das Abkommen nun – vier Jahre nach dem Römer Beschluss – in Kraft. Das Gericht mit Sitz in Den Haag wird voraussichtlich nächstes Jahr seine Arbeit aufnehmen können.

Es wird die erste internationale ständige Einrichtung, die einzelne Personen für “Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen der Aggression” verurteilen kann.

Der Strafgerichtshof soll immer dann einschreiten, wenn ein mutmasslicher Täter wegen eines Krieges oder anderer Umstände nicht vor ein nationales Gericht gestellt werden kann. Die Kompetenz des Gerichts ist auf die Zeit nach dem Inkrafttreten des Römer Statuts beschränkt.

Ohne die USA

Auch wenn der Gerichtshof zustande kommen konnte, ist vor allem das Abseitsstehen der USA ein wesentlicher Makel. Washington lehnt die nach dem Muster des Nürnberger Nazi-Tribunals entworfene Institution strikte ab.

Bill Clinton hatte das Statut zwar unterzeichnet, empfahl seinem Nachfolger aber, es nicht zu ratifizieren. Die USA fürchten, dass ihnen die Rolle als “Weltpolizist” zum Verhängnis werden könnte.

China und islamische Staaten lehnen den Gerichtshof ebenfalls ab, weil sie fürchten, dass ihre Führungen wegen politischer, religiöser oder ethnischer Verfolgung von der internationalen Gemeinschaft zur Rechenschaft gezogen werden könnte.

Ad-hoc-Tribunale

Im niederländischen Den Haag ist bereits das ad-hoc-Tribunal für Kriegsverbrechen auf dem Territorium von ex-Jugoslawien ansässig. Die UNO hat in der tansanischen Stadt Arusha zudem ein zweites ad-hoc-Tribunal für den Genozid in Ruanda eingerichtet. Für Sierra Leone ist das dritte Sondertribunal im Entstehen.

Der Strafgerichtshof ist vor allem der Initiative europäischer Länder und Kanadas zu verdanken. Viele Nationen Afrikas und Lateinamerikas schlossen sich dem Unterfangen bereitwillig an. Selbst Russland gab kürzlich mit Unterzeichnung des Vertragswerks seine Zustimmung zu erkennen.

Hoffnungen

Mit dem ständigen Gerichtshof steige die Wahrscheinlichkeit, dass Despoten und deren Helfer für ihre Verbrechen Rechenschaft ablegen müssten, hatte das Bundesamt für Justiz mitgeteilt. Es wäre nicht mehr nötig, Sondertribunale wie in Den Haag (für Jugoslawien) und in Arusha (für Ruanda) zu errichten.

Das Römer Statut tritt im Juli in Kraft, 60 Tage nach der Einreichung der 60. Ratifizierung. Im September sollen dann an der ersten Konferenz der Vertragsstaaten die Einzelheiten des neuen Gerichtshofs geregelt und das Datum der Arbeitsaufnahme festgelegt werden.

swissinfo und Agenturen

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