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Um Nichtraucherschutz wird zäh gerungen

In Italien, Spanien, Irland, Holland, Schweden und Norwegen sind Zigaretten bereits aus den Gaststätten verbannt. Keystone

Genf steht vor einer Zerreissprobe. Das Bundesgericht muss entscheiden, ob eine Volks-Initiative für ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen gesetzeskonform ist.

Auf Bundesebene schlägt eine Kommission ein Gesetz vor, das Rauchen in öffentlichen Räumen – Restaurants, Bars, Kinos und Einkaufszentren inbegriffen – untersagt.

Die Abstimmung über die Genfer Rauchverbotsinitiative verzögert sich. Mehrere Privatpersonen fechten den Entscheid der Genfer Regierung, des Grossen Rates, dass das Begehren gültig ist, beim Bundesgericht an.

Er habe im Auftrag mehrerer Bürger, darunter zwei Grossräte, einen Rekurs eingereicht, bestätigte der Genfer Anwalt Charles Poncet einen Bericht der Tageszeitung “Tribune de Genève” vom Samstag. Die geplanten Vorschriften seien völlig übertrieben.

Die Initiative mit dem Titel “Passivrauchen und Gesundheit” verlangt, das Rauchen in öffentlichen Räumen zu verbieten. Die Regierung will die Initiative mit einem Gegenvorschlag bekämpfen, der Ausnahmen von Rauchverbot in öffentlichen Räumen vorsieht. Der Text des Gegenvorschlags muss noch ausgearbeitet werden.

Die Verfassungsmässigkeit der Volksinitiative hatte schon früher zu Reden gegeben. Der Genfer Verfassungsrechtler Andreas Auer war der Frage im Auftrag der Tabakindustrie nachgegangen und hatte dem Grossen Rat empfohlen, die Initiative für nichtig zu erklären.

Vor Rauchverbot am Arbeitsplatz

Der “Kampf” um den Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor dem Tabakqualm im öffentlichen Raum spitzt sich in der Schweiz zu. Denn das Rauchen am Arbeitsplatz könnte in der ganzen Schweiz bald ein Ende haben.

Die Gesundheitskommission des Nationalrats, der Grossen Parlamentskammer, hat ein nationales Rauchverbot an Arbeitsplätzen zur Diskussion gestellt, das auch in Restaurants, Bars und Einkaufszentren gelten würde.

Die Kommission hat am Freitag den Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt, mit welchem die Bevölkerung besser vor dem Passivrauchen geschützt werden soll. Der Bundesrat, die Schweizer Regierung, steht dem Anliegen positiv gegenüber.

Das Anliegen geht auf den Zürcher Nationalrat und FDP-Fraktionschef Felix Gutzwiller zurück und wurde nun in einen konkreten Gesetzesentwurf umgemünzt.

Dieser sieht einen neuen Absatz in Artikel 6 des Arbeitsgesetzes mit folgendem Wortlaut vor: “Arbeitsplätze sind rauchfrei. Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu schützen.”

Der Präventivmediziner Gutzwiller hatte seine Initiative mit den schädlichen Folgen des Passivrauchens begründet. Täglich sterbe in der Schweiz ein Mensch daran, dass er jahrelang den Rauch anderer eingeatmet habe.

Zudem erkrankten im Verlaufe eines Jahres Tausende Menschen am Passivrauchen. Die Regierung geht davon aus, dass das Passivrauchen jährlich Kostenvon 500 Mio. Franken verursacht.

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Vernehmlassung

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Vernehmlassung oder das Vernehmlassungsverfahren ist die Konsultation von betroffenen und interessierten Kreisen (auch Mitwirkungsverfahren). Sie ist eine wichtige Phase im schweizerischen Gesetzgebungsverfahren. Bei der Vorbereitung wichtiger Gesetze und anderer Vorhaben von grosser Tragweite sowie bei wichtigen völkerrechtlichen Verträgen werden die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise zur Stellungnahme eingeladen.

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Bahn und Tessin rauchfrei

Seit Jahren wird in der Schweiz über Rauchverbote und den Schutz von Passivrauchern diskutiert. Kürzlich erst ist das Rauchen in den Zügen der SBB abgeschafft worden.

Das Tessin erliess als erster Kanton in der Schweiz ein Rauchverbot für Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken. Die Änderung des kantonalen Gaststätten-Gesetzes wurde in einer Volksabstimmung mit 90’384 zu 23’945 Stimmen deutlich gutgeheissen.

Das neue Gaststättengesetz erlaubt im übrigen die Schaffung von räumlich abgetrennten und speziell belüfteten “Fumoirs”.

swissinfo und Agenturen

Der Schutz der Nichtraucher am Arbeitsplatz ist in einem Gesetz aus dem Jahr 1992 festgeschrieben.

Das Gesundheitswesen in der Schweiz ist Sache der Kantone. Etliche haben bereits Massnahmen zur Einschränkung des Rauchens in öffentlichen Räumen und bei der Werbung verfügt.

Der Kanton Tessin ist der erste Kanton, der ab 2007 das Rauchen in öffentlichen Räumen – inklusive Restaurant und Bars – verbietet. Das Verbot wurde in einer Volksabstimmung angenommen.

Auch im Kanton Genf können sich die Stimmberechtigen demnächst zu einer Initiative über ein Rauchverbot äussern.

Seit Dezember 2005 darf in der Schweizer Eisenbahn nicht mehr geraucht werden.

Das Parlament wird sich 2007 mit einer Vorlage zum Schutz der Nichtraucher am Arbeitsplatz befassen.

Gemäss SFA befürworten 64% der Schweizerinnen und Schweizer ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen.
67% sind für eine Einschränkung der Tabakwerbung
90% sind für ein Verkaufsverbot von Zigaretten an Jugendliche.
Ein Drittel der Schweizer Erwachsenen raucht. 36% der Männer und 26% der Frauen.
Der Tabakkonsum verursacht Gesundheitskosten von rund 500 Mio. Franken pro Jahr und fordert rund 400 Todesopfer.

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