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Umstrittene Lockerung des Aufzeichnungsverbots von Telefongesprächen

Die geplante Lockerung des Aufzeichnungsverbots für Telefongespräche ist umstritten. Wie die Vernehmlassung zeigt, geht der Wirtschaft die Liberalisierung zu wenig weit. Die Datenschützer hingegen wollen den Persönlichkeitsschutz nicht abschwächen.

Dieser Inhalt wurde am 13. Juli 2000 - 10:32 publiziert

Gemäss dem seit 1998 geltenden revidierten Fernmeldegesetz sind lediglich Aufzeichnungen von Telefonnotrufen erlaubt. Die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen hat im vergangenen März die Lockerung des Gesprächsaufzeichnungsverbots vorgeschlagen.

Fernmeldegespräche sollen aufgenommen werden dürfen, wenn alle Teilnehmer hinreichend darüber informiert worden sind. Weiter will die Kommission die Aufzeichnung eingehender Anrufe grundsätzlich erlauben, sofern diese Möglichkeit aus den Teilnehmerverzeichnissen ersichtlich ist.

Wirtschaft will stärkere Liberalisierung

Die vorgesehene Lockerung geht den Wirtschaftsverbänden zu wenig weit, wie den Vernehmlassungsantworten zu entnehmen ist. Der Schweizerische Gewerbeverband und der Schweizerische Handels- und Industrie-Verein (Vorort) fordern, dass die Aufzeichnung vonTelefongesprächen im Geschäftsverkehr grundsätzlich zugelassen wird. Unzulässig bleiben soll das Weiterleiten, Veröffentlichen oder Zugänglichmachen von Aufzeichnungen, sofern damit nicht Rechte aus den betreffenden Gesprächen durchgesetzt werden, etwa in einem Streitfall. Laut Vorort muss zugleich die internationale Situation berücksichtigt werden.

Keine Senkung des Schutzniveaus für die Privatsphäre wollen dagegen die Schweizerischen Datenschutzbeauftragten und die Demokratischen Juristinnen und Juristen. Erstere lehnen vor allem die vorgesehene Regelung ab, eingehende Gespräche auf Grund eines Eintrags in den Teilnehmerverzeichnissen aufzeichnen zu dürfen. Diese herkömmlichen Verzeichnisse würden oft nicht konsultiert.

Zudem würden Anrufe an eine Zentrale teilweise weitergeleitet. Teilnehmer müssten ausserdem nicht nur über die Tatsache, sondern auch über den Zweck und die Verwendung einer Aufzeichnung informiert werden. Dies wird auch von den Demokratischen Juristen gefordert. Sie verlangen generell eine Verbesserung und nicht eine Schwächung des Fernmeldegeheimnis-Schutzes.

Gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention und den Grundfreiheiten in der Bundesverfassung habe jeder Mensch Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

FDP und CVP begrüssen Vorentwurf - SP und SVP kritischer

Bei den Bundesratspartien beurteilen die FDP und die CVP den Vorentwurf positiv, während die SP und die SVP kritisch sind. Die SVP begrüsst zwar eine Lockerung des Verbots, verlangt aber, dass in jedem Telefongespräch einzeln auf eine Aufzeichnung hingewiesen wird. Die SP befürchtet unkontrollierbare Konsequenzen durch die Schwächung der Strafnorm im Personenschutz.

Beide Parteien lehnen auch die Regelung ab, dass eingehende Anrufe auf Grund eines entsprechenden Eintrages im Verzeichnis aufgezeichnet werden dürfen. Die Konsultation eines Verzeichnisses vor jedem Anruf sei nicht zumutbar.

swissinfo und Agenturen

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