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Umweltaktivisten verurteilt

Das Bezirksgericht Zurzach (AG) hat am Donnerstag (04.05.) 37 Umweltschützer wegen Nötigung und Hinderung einer Amtshandlung zu Bussen zwischen 400 und 1'700 Franken verurteilt. Damit hat das Gericht dem Antrag der Aargauer Staatsanwaltschft entsprochen.

Zudem müssen die auch wegen Hausfriedensbruch und teilweise wegen Sachbeschädigung verurteilten Umweltschützer eine Gerichtsgebühr von je 300 Franken sowie, aufgeteilt je nach Strafmass, einen Teil der in der Voruntersuchung aufgelaufenen Kosten von rund 40’000 Franken bezahlen.

Die 37 Greenpeace-Aktivistinnen und Aktivisten haben im März 1997 mit einer zehntägigen Besetzung des Zufahrtsgeleises zum Kernkraftwerk Beznau und 1998 mit der Blockierung der Werkzufahrt zum Kernkraftwerk Leibstadt vergeblich versucht, den Transport von abgebrannten KKW-Brennstäben in die Wiederaufbereitungsanlage zu verhindern.

17 der insgesamt 37 vom Gericht persönlich befragten Umweltaktivisten gaben als Motivation “persönliche Betroffenheit” über die auch durch Schweizer AKW-Betreiber verursachten Umweltvergiftungen rund um die Wiederaufbereitungsanlagen von La Hague (F) und Sellafield (GB) an.

“Manchmal muss man Unrecht tun, um noch grösseres Unrecht zu verhindern”, erklärte einer vom Gericht befragten Greenpeace- Aktivisten. Der Verteidiger beantragte für alle 37 Angeklagten vollumfänglichen Freispruch.

Mit seinem Urteil hat das Gericht die im Dezember 1999 vom Bezirksamt ausgesprochenen Bussen bestätigt. Gemäss Gerichtspräsident Cyrill Kramer liegen nach dem einstimmigen Urteil bei keinem der Verurteilten sogenannte übergesetzliche Rechtfertigungsgründe vor. Dagegen hat das Gericht den Aktivisten achtenswerte Beweggründe strafmildernd zugebilligt.

In verschiedenen Fällen hat das Bezirksgericht jenen Umweltschützern einen Freispruch vom Vorwurf der Hinderung einer Amtshandlung zugesprochen. Davon profitieren jene, die das Gelände des KKW Beznau freiwillig geräumt haben.

Der Leiter der Greenpeace Atomkampagne, Stefan Füglister, das Urteil des Aargauer Gerichts. Insbesondere für die an der Aktion in Beznau beteiligten Personen habe man eine Reduktion der Busse erwartet.

Der Verteidiger hatte bereits früher angekündigt, dass ein allfälliger Schuldspruch mit grösster Wahrscheinlichkeit weitergezogen wird. Greenpeace hat immer geltend gemacht, die Transportbewilligungen seien willkürlich und illegal erteilt worden und die Aktion der Umweltschützer deshalb legal.

swissinfo und Agenturen

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