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Unbedingte Gefängnisstrafe für Raser

Soll Raser zur Besinnung bringen: Stark demoliertes Auto am Strassenrand im Kanton Zürich. Keystone

Sechs Fahrausweis-Entzüge hatte er schon hinter sich, als er vor zwei Jahren ein Mädchen zu Tode fuhr. Nun muss der Raser ins Gefängnis.

Der Fall im Kanton Aargau hatte in der Öffentlichkeit Aufsehen erregt. Und die Frage stellt sich, warum in der Schweiz notorische Raser nicht härter angefasst werden.

Das Gericht in Bremgarten (Kanton Aargau) verurteilte den 40-jährigen Mann zu 9 Monaten Gefängnis unbedingt. Er wurde der fahrlässigen Tötung und Missachtung der Höchstgeschwindigkeit für schuldig befunden.

Im November 2005 hatte der Mann eine 14-jährige Velofahrerin überfahren. Das Mädchen wollte in der Dämmerung unweit des elterlichen Hauses, das Velo neben sich herschiebend, die Hauptstrasse überqueren, als sie vom vermutlich zu schnell fahrenden Autofahrer erfasst und auf der Stelle getötet wurde.

Was für Aufsehen sorgte, war nicht nur der tragische Unfall an sich, sondern die Tatsache, dass dem Mann, obwohl als notorischer Raser bekannt, der Führerausweis immer wieder ausgehändigt worden war.

Wiederholungstäter

Dies nach dem das Strassenverkehrsamt in einer Verfügung festgehalten hatte, er sei “charakterlich nicht geeignet, Motorfahrzeuge zu lenken” und “nicht fähig, sich an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu halten”.

Roland Wiederkehr, Präsident der Strassenopfer-Stiftung Roadcross, will das Urteil des Aargauer Gerichts nicht direkt kommentieren. Dazu müsste er mehr Details kennen. Er stellt aber fest, dass in der Schweiz nach wie vor sehr tiefe Strafen für Verkehrsdelikte ausgesprochen werden.

Schweiz ohne Strafpunkt-System

Wie ist es möglich, dass der 40-jährige Mann überhaupt noch fahren durfte? In Europa kennen die meisten Länder ein Strafpunktesystem, in dem die Vergehen gemäss ihrer Schwere mit weniger oder mehr Strafpunkten geahndet werden. Wer beispielsweise in Deutschland 18 Punkte erreicht, muss seinen Fahrausweis abgeben. In Frankreich ist dies bereits bei 12 Punkten der Fall.

Die Lenker haben dann aber die Möglichkeit, einen neuen Fahrausweis zu beantragen und die theoretische und praktische Fahrprüfung erneut zu machen. Strafpunkte können auch mit freiwilligen Massnahmen wie Fahrkurse wettgemacht werden.

Die Schweiz kennt kein solches Modell: Wird in der Schweiz eine wichtige Verkehrsregel verletzt, kann dem Fahrer der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen werden.

Der Führerausweis kann nur dann lebenslänglich entzogen werden, wenn in den vorangegangenen fünf Jahren der Ausweis bereits wegen eines schweren Vergehens entzogen worden war.

Zu wenig Gutachter

Der Entscheid, ob ein Ausweis entzogen oder wieder ausgehändigt wird, wird von Administrativ-Kommissionen gefällt. Das Problem sei, sagt Roland Wiederkehr gegenüber swissinfo, dass entzogene Fahrausweise immer wieder zurückgegeben würden. Weil dies jeweils aufgrund eines Gutachtens erfolgt, verlangt Wiederkehr: “Ärzte und Psychologen müssen stärker in die Pflicht genommen werden”.

Wie der Zürcher Staatsanwalt Lukas Wehrli gegenüber der Nachrichtensendung 10vor10 des Schweizer Fernsehens sagte, gibt es jedoch zu wenig qualifizierte Gutachter.

Härtere Gangart

Um notorische Raser länger oder für immer von der Strasse zu verbannen, bräuchte es eine Gesetzesänderung, sagte Wehrli.

Auch eine im Auto eingebaute Blackbox sieht der Zürcher Staatsanwalt als Möglichkeit. Probleme könnte es damit jedoch in Bezug auf den Datenschutz geben. Für Roland Wiederkehr von der Strassenopfer-Stiftung ist indes klar: “Wir verlangen, dass spätestens nach dem zweiten Fahrausweisentzug der Raser verpflichtet wird, eine Blackbox ins Auto einzubauen.”

Dies, um im Falle eines Unfalls die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit erheben zu können. Denn sonst müssten die Richter, wie dies auch im Aargauer Urteil der Fall war, immer im Zweifel zugunsten des Angeklagten entscheiden, das heisst, mangels Beweis die tiefstmögliche gefahrene Geschwindigkeit annehmen.

Auch der Zürcher Staatsanwalt und Verkehrsexperte Jürg Boll verlangt eine härtere Gangart: Der Staat solle Rasern den Führerausweis für zwei bis fünf Jahre entziehen können. Fahrer, die bewusst ein Unfallrisiko eingehen, gehörten nicht auf die Strasse.

“Solche Problemlenker sind als Fahrzeugführer nicht geeignet, und man sollte sie aus dem Verkehr ziehen”, sagte Boll in der Fachzeitung Automobil-Revue.

swissinfo

Verkehrsunfälle sind bei Personen unter 45 Jahren Todesursache Nr. 1. Ziel der EU wie auch der Schweiz ist es, die Zahl der Verkehrstoten bis 2010 drastisch zu senken.

Wichtige Massnahme ist das Strafpunktsystem, das erstmals 1947 im US-Bundesstaat Connecticut eingeführt wurde. Deutschland führte es 1961 ein, Grossbritannien 1982, Frankreich 1989 und Italien im Jahr 2003.

Die Schweiz kennt das Strafpunktsystem nicht. Das 2005 revidierte Strassenverkehrsgesetz setzt auf eine Kaskade von Strafmassahmen, insbesondere den abgestuften oder definitiven Entzug des Fahrausweises.

In der Schweiz kamen im letzten Jahr 371 Menschen im um, was einen markanten Rückgang darstellt. In den Jahren davor hatte der Schnitt über 500 Opfern gelegen.

Laut Bundesamt für Statistik (BFS) ist die Zahl der registrierten Raser und Temposünder 2006 trotz verstärkter Kontrollen zurückgegangen.

Der Anteil schwerer Tempoübertretungen lag bei rund 5%. So ergaben sich bei mobilen Radaranlagen insgesamt 39 956 Verzeigungen, was einem Rückgang um 7030 entspricht.

Die Revision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) von 2005 mit der Verschärfung des Führerausweisentzugs hat sicher dazu beigetragen, dass sich die Lenker besser an die Verkehrsvorschriften halten.

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