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Unerwünschte Anrufinstanz

Im Vorfeld der Abstimmung um die Fristenregelung wurden Halbwahrheiten und irreführende Argumente gegen diese veröffentlicht. Keystone Archive

Die Schweiz erhält keine "Jury", die allenfalls falsche Abstimmungs-Propaganda anprangern könnte. Die Eidgenössischen Räte haben den Vorstoss abgeschmettert.

Tatort: Abstimmungs-Kampf. Sachverhalt: Irreführende oder tatsachenwidrige Aussagen der einen oder anderen Partei oder Interessengruppe. Die Lösung: Eine Anrufinstanz, zusammengesetzt aus sieben unabhängigen Persönlichkeiten.

Diese hätte von jedem Stimmbürger und jeder Stimmbürgerin angerufen werden können. Das Resultat: Die “Jury” hätte in den Medien zu den Vorwürfen Stellung genommen.

Die Bürgerlichen im Rat bezeichneten am Dienstag und Mittwoch eine solche Anrufinstanz als der Demokratie unwürdig. Das Volk sei selber fähig, sich seine Meinung zu bilden und brauche keine Bevormundung, so der Tenor.

Halbwahrheiten und falsche Behauptungen

Die Idee stammt von Alt-Nationalrätin Judith Stamm. Ihr war im Jahr 1999 der Abstimmungs-Kampf über die neue Bundesverfassung aufgestossen. Kurz vor dem Urnengang war eine Broschüre erschienen, in welcher behauptet wurde, die neue Verfassung zwinge die Schweiz zum Beitritt in die EU.

Tatsächlich sorgen in den letzten Jahren Abstimmungs-Kampagnen immer des öftern für rote Köpfe. Die Argumente werden immer holzschnittartiger, zeichnen oft nur noch schwarz und weiss. Und immer öfter taucht der Vorwurf auf, die Gegenseite nehme es mit der Wahrheit nicht so genau.

Jüngstes Beispiel sind die nachweisbaren Halbwahrheiten bis falschen Behauptungen der Gegner und Gegnerinnen der Fristenregelung. Doch auch dadurch liess sich die Grosse Kammer nicht beeinflussen.

Mündiges Schweizer Volk

“Die vorgeschlagene Anrufinstanz passt nicht zu unserer direkten Demokratie”, erklärte SVP-Nationalrat Rudolf Joder. “Das Volk ist mündig, der Souverän hat die Fähigkeit, sich seine Meinung selber zu bilden.”

Gegenteiliger Meinung war der Sozialdemokrat Andreas Gross: “Die Seele der Direkten Demokratie ist die öffentliche Debatte, und die Diskussion ist der Sauerstoff dieser Debatte.” Werde jedoch irreführend argumentiert, die Debatte instrumentalisiert, so sei dies Gift für diese Seele, so Gross.

Papiertiger

Unterstützung erhielten die Gegner der Anrufinstanz von der Landesregierung. Der Bundesrat befürchtet, dass unlautere Aussagen durch die Beurteilung der Instanz an Publizität gewinnen könnten. Statt über Fairness im Abstimmungskampf würde über die Fairness der Beurteilung diskutiert, erklärte Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz. Und ohne Sanktions-Möglichkeiten sei die Anrufinstanz ein “Papiertiger”.

Die Fairness-Regeln seien nicht delegierbar: “In der Demokratie ist es die Aufgabe aller am Abstimmungskampf Beteiligten, Unwahrheiten ihrer Antagonisten zu thematisieren und zu kritisieren.” Stimmbürgerinnen und Stimmbürger könnten schliesslich öffentlich oder aber an der Urne auf unlautere Werbung reagieren. Zudem sei “die Verrechtlichung der Ethik nicht der Weg, die politische Kultur zu verbessern”, argumentiert der Bundesrat.

Rebecca Vermot und Agenturen

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