Nach dem Bundesstrafgericht wird sich auch das Bundesgericht mit der internationalen Zigarettenmafia befassen. Die Bundesanwaltschaft zieht das erstinstanzliche Urteil weiter. Auch 7 weitere Personen akzeptieren das Urteil trotz Freisprüchen nicht.
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Das bisher grösste Verfahren gegen das organisierte Verbrechen in der Schweiz hatte im vergangenen Juli vor dem Bundesstrafgericht mit sieben Freisprüchen geendet. Lediglich zwei Angeklagte wurden wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation verurteilt.
Den acht Männern und einer Frau war vorgeworfen worden, zu Gunsten der italienischen Mafia-Organisationen Camorra oder Sacra Corona Unita allein in den Jahren 1996 bis Ende 2000 215 Millionen Stangen Zigaretten geschmuggelt und Gelder in Milliardenhöhe gewaschen zu haben.
Die Bundesanwaltschaft (BA) will nun dieses Urteil nicht akzeptieren. Die BA habe nach eingehender Prüfung entschieden, das Urteil an das Bundesgericht in Lausanne weiterzuziehen, sagte Mediensprecherin Jeannette Balmer.
Auch die Verteidiger der sieben freigesprochenen Personen wollen beim Bundesgericht Beschwerde einlegen. Sie wollen sich dagegen wehren, dass die Freigesprochenen die Verfahrenskosten und die Kosten der amtlichen Verteidigung selber berappen müssen und keine Entschädigung für die Untersuchungshaft erhalten.
Noch offen ist, ob die beiden Verurteilten das Verdikt ans Bundesgericht weiterziehen. Einer war zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, davon neun Monate unbedingt, der andere erhielt eine zweijährige bedingte Strafe.
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