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Viele Narben sind im Kopf

Für viele Gefangene bedeutet der Besuch einer Menschenrechts-Organisation ein kleines Stück Humanität in einer unmenschlichen Umwelt. Keystone

In mehr als der Hälfte aller Staaten wird gefoltert. Der internationale Druck gegen die Folter nimmt jedoch zu. Auch die Schweiz engagiert sich.

“Die Folter ist weltweit noch immer weit verbreitet. Im vergangenen Jahr registrierten wir 111 fehlbare Länder”, sagt Daniela Kralova, Presse-Sprecherin der Menschenrechts-Organisation Amnesty International Schweiz, gegenüber swissinfo.

Die Liste der Gräueltaten ist lang und reicht von Elektroschocks an empfindlichen Körperteilen über Schläge auf Fusssohlen und Eintauchen in Wasserbehälter bis zum Schlafentzug. “Die Folter dient dazu, Geständnisse zu erpressen, Oppositionelle einzuschüchtern oder Gefangene zu bestrafen”, sagt Kralova.

Schweizer Engagement

Die Schweiz setzt sich als Vertragsstaat der Antifolter-Übereinkommen von UNO und Europarat seit Jahren gegen die Folter ein. Anlässlich des Internationalen Tags der Vereinten Nationen gegen die Folter vom Mittwoch sprach Aussenminister Joseph Deiss deutliche Worte: Die Folter müsse unterdrückt werden, und die Opfer hätten Recht auf Entschädigung. Deiss appellierte an die internationale Gemeinschaft, sich ebenfalls für diese Ziele einzusetzen.

Gemäss Aussenministerium (EDA) sind Frauen, Medienschaffende, Menschenrechts-Verteidiger, Minderheiten, Religionsvertreter, Zivilisten in bewaffneten Konflikten sowie Kriegsgefangene die häufigsten Folteropfer. Dies, obwohl die Anwendung der Folter in allen völkerrechtlichen Verträgen geächtet werde.

Gemeinsam gegen die Folter

Eines der wichtigsten Instrumente im Kampf gegen die Folter ist das seit 1987 bestehende Antifolterkomitee des Europarates (CPT). Es verfügt über weltweit einmalige Kompetenzen: Es ist die einzige Institution, die zu jeder Zeit jeden beliebigen Haftort in den 43 Vertragsstaaten überprüfen kann. Ein Gespräch unter vier Augen mit den Gefangenen eingeschlossen.

Nach jedem Besuch erstellt das CPT einen Bericht, der allerdings vertraulich ist und nur mit Zustimmung der betroffenen Regierung veröffentlicht werden darf.

Mit dem Inkrafttreten des Internationalen Strafgerichtshofes am 1. Juli wird es zudem möglich, Urheber von Folter zu verurteilen: Ab dann kann Folter als Kriegsverbrechen oder als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeklagt werden.

Einen weiteren Lichtschimmer bildet ein fakultatives Programm zum UNO-Abkommen gegen die Folter: Das Programm erlaubt Besuche von Haftanstalten – mit dem Ziel, jeglicher Form von Folter entgegenzuwirken.

Die erste Hürde hat das Programm bereits genommen: Es fand im April den Segen der UNO-Menschenrechts-Kommission. Im kommenden September muss es noch vor der UNO-Generalversammlung bestehen. Die Schweiz werde sich – dann als UNO-Mitglied – für eine Annahme engagieren, teilte das EDA.

Diskretion statt Pranger

An vorderster Front gegen die Folter kämpft auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK). Im vergangenen Jahr besuchten seine Delegierten auf der ganzen Welt rund 350’000 Gefangene. Gemäss Schätzungen waren gegen 90 Prozent Folteropfer.

Wie das CPT verzichtet das IKRK darauf, Staaten, in denen Folter entdeckt wird, öffentlich an den Pranger zu stellen. “Wir verfolgen einen anderen Ansatz als einige andere Organisationen”, sagte Paul Bonard vom IKRK gegenüber swissinfo. “Natürlich muss auf Missstände aufmerksam gemacht werden, weil dies Druck erzeugt. Aber es ist auch wichtig, überhaupt in Gefängnisse eingelassen zu werden.”

Sieht sich das IKRK zu Kritik an fehlbaren Regierungen veranlasst, platziert es diese in der Regel diskret und ohne Beteiligung der Medien. Ziel ist es, bei den Verantwortlichen Verhärtungen zu vermeiden – um auch ein nächstes Mal zu Gefängnisbesuchen zugelassen zu werden.

Es sei im Einzelfall nicht immer klar, ob die Besuche zur Verminderung der Folter beizutragen vermöchten, sagt Bonard. Aber: “Die Besuche sind ein positives Signal für die Opfer. Die IKRK-Delegierten stehen für Menschlichkeit an einem Ort, wo Unmenschlichkeit herrscht.”

Physische und psychische Schäden

Die Folgen der Folter sind längst nicht erschöpfend erforscht. Mindestens so schlimm wie körperliche Schädigungen seien die psychologischen Folgen, sagt der IKRK-Arzt Hernan Reyes: “Die schlimmsten Narben sind im Kopf.”

Ähnlich sind die Erfahrung von Amnesty International: “Aus Erfahrung wissen wir, dass Folterungen meistens lebenslängliche Folgen haben”, sagt Daniela Kralova. “Es gibt viele Opfer, die nie mehr in der Lage sein werden, sich normal in die Gesellschaft zu integrieren.”

Misshandlungen in der Schweiz

In der Schweiz untersteht die Folter einer generellen Ächtung. Dies bedeute jedoch nicht, dass das Land deshalb vor Misshandlungen gefeit wäre, sagt Kralova. Amnesty International habe in der Vergangenheit verschiedentlich Fälle von Polizeigewalt aufgegriffen.

“Die Gefahr von Misshandlungen ist bei Zwangsausschaffungen, im polizeilichen Gewahrsam oder bei Polizeikontrollen auf der Strasse am grössten. Da kam es in jüngster Zeit wiederholt zu Menschenrechts-Verletzungen.”

Felix Münger, Roy Probert und Agenturen

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