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Was darf ein Botschafter?

Der Schweizer Botschafter in Luxemburg, Peter Friederich, wurde vom Dienst suspendiert. Keystone Archive

Wann sind Nebenverdienste für Botschafter zulässig? Das Aussenministerium prüft wegen der Affäre Friederich diese Frage.

“Um derartige Vorfälle so früh wie möglich zu erkennen” hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Direktion für Ressourcen und Aussennetz damit beauftragt, die Vorschriften zu überprüfen, wann und unter welchen Bedingungen Diplomaten-Nebenverdienste zulässig sind.

Aussenminister Joseph Deiss wolle damit klären, ob die Bestimmungen allenfalls verschärft werden müssten, erklärte EDA-Sprecher Livio Zanolari entsprechende Äusserungen von Bernhard Marfurt, Chef der Direktion Ressourcen und Aussennetz, in der “NZZ am Sonntag”.

Gewerblicher Handel unzulässig Botschafter dürfen laut Marfurt für den eigenen Gebrauch zum Beispiel Möbel und Kunstwerke einführen. “Bei Kunstsammlern ist es denkbar, dass sie mal ein Werk verkaufen.” Die Grenze sei dort erreicht, wo es um gewerblichen Handel gehe.

Haftverlängerung für Friederich

Der Eidgenössische Untersuchungsrichter hatte am vergangenen 10. Juli die Untersuchungshaft gegen den Schweizer Botschafter in Luxemburg, Peter Friederich, bekannt gegeben. Der Diplomat war zwei Tage zuvor unter Geldwäschereiverdacht und wegen Verdunkelungsgefahr festgenommen worden.

Gemäss Bundesstrafrechtspflege muss der Untersuchungsrichter nun vor Ablauf einer 14-tägigen Frist bei der Anklagekammer des Bundesgerichts ein Gesuch um Haftverlängerung einreichen, wenn er die Untersuchungshaft aufrechterhalten will.

Dies ist inzwischen im Hinblick auf die am kommenden Mittwoch ablaufende Frist geschehen, wie der Sprecher der Bundesanwaltschaft (BA), Hansjürg Mark Wiedmer, am Samstag bestätigte. Eine Entscheidung muss bis am kommenden Dienstagabend fallen.

Verteidiger will Haftentlassung

Der Genfer Rechtsanwalt Jean-Rene Mermoud erklärte der Nachrichtenagentur AP, er werde das Haftverlängerungs-Gesuch vor Bundesgericht bekämpfen und die Freilassung seines Mandanten beantragen.

Es bestehe keine Verdunkelungsgefahr, da sein Mandant immer offen mit der Bundesanwaltschaft zusammengearbeitet habe. Friederich habe in keiner Weise irgendetwas vorenthalten. Wann die Anklagekammer des Bundesgerichts über die Haftverlängerung entscheiden wird, steht zur Zeit nicht fest.

Vorwurf: Geldwäscherei und Urkundenfälschung

Friederich, der inzwischen in seiner Funktion als Botschafter suspendiert worden ist, wird neben der Geldwäscherei auch der Urkundenfälschung beschuldigt. Dazu präzisierte Mermoud zu seinen früheren Angaben, es treffe zu, dass Friederich bei einer Luxemburger Bank falsche Dokumente eingereicht habe.

Der Verteidiger bestritt aber die juristische Qualifikation dieses Sachverhalts als Urkundenfälschung. Denn Friederich habe die Dokumente auf Verlangen der betreffenden Bank so abgegeben. Auch der Geldwäschereivorwurf wird vom Diplomaten bestritten.

Nach bisherigen Informationen der Bundesanwaltschaft geht es um Bargeldeinzahlungen Friederichs in verschiedenen Währungen bei einer Luxemburger Bank im Umfang von umgerechnet 750’000 Dollar. Auf welches Verbrechen als Vortat sich der Geldwäschereivorwurf bezieht, gab die BA bisher nicht bekannt.

swissinfo und Agenturen

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