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Werner K. Rey bleibt vorerst in Sicherheitshaft

Der gescheiterte Schweizer Financier Werner K. Rey (Archivbild) muss weiter in Sicherheitshaft bleiben. Das Bundesgericht in Lausanne hat seine staatsrechtliche Beschwerde gegen die Ablehnung seines Haftentlassungsgesuchs abgewiesen.

Der gescheiterte Schweizer Financier Werner K. Rey (Archivbild) muss weiter in Sicherheitshaft bleiben. Das Bundesgericht in Lausanne hat seine staatsrechtliche Beschwerde gegen die Ablehnung seines Haftentlassungsgesuchs abgewiesen, weil – so die Urteilsbegründung – nach wie vor Fluchtgefahr bestehe und die Sicherung einer möglichen höheren Haftstrafe im öffentlichen Interesse liege.

Am 8. Juli 1999 war der bald 56jährige Rey vom Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern wegen versuchten Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung sowie mehrfachem betrügerischem Konkurs zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Da er sich insgesamt bereits seit drei Jahren und vier Monaten in Auslieferungs-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft befindet, verlangte der Verteidiger von Rey umgehen die sofortige Freilassung seines Mandanten. Das Berner Haftgericht lehnte das Haftentlassungsgesuch am 16. Juli ab; daraufhin gelangte Rey-Verteidiger Stefan Suter an das Bundesgericht. Mit seiner staatsrechtlichen Beschwerde rügte er vor allem eine Verletzung der persönlichen Freiheit und einen Verstoss gegen das Willkürverbot. Die Haft sei nicht verhältnismässig und eine Fluchtgefahr sei nicht gegeben.

Das Bundesgericht lehnte diese Beschwerde nun ab. Es befand, dass trotz dem erstinstanzlichen Urteil gegen Rey weiterhin dringender Tatverdacht wegen gewerbsmässigem Betrug bestehe. Es sei dehalb nicht auszuschliessen, dass die Appellation der Staatsanwaltschaft an den Kassationshof des Kantons Bern Erfolg haben könnte. Weiter befand das Bundesgericht, dass noch immer Fluchtgefahr bestehe. Die Gefahr, dass Rey sich erneut ins Ausland absetzen könnte, erscheine deshalb als gross, weil er wegen weiterer Delikte zur Rechenschaft gezogen werden könnte.

Rey-Verteidiger Suter bezeichnete den Entscheid aus Lausanne als ‘völlig inakzeptabel’ Er kündigte an, den Fall umgehend an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiterzuziehen.

Wie lange Rey in Sicherheitshaft bleiben muss, ist unklar. Sicher ist nur: sein Fall kann von den Berner Behörden noch längere Zeit nicht definitiv zu den Akten gelegt werden. Der Appellationsprozess vor dem Kassationshof des Kantons Bern wird frühestens im Frühling 2000 über die Bühne gehen.

SRI und Agenturen

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