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“Das Kindswohl ist wichtiger”

Wenn sich Eltern das Sorgerecht teilen, dann gilt es, ihren Aufenthaltsort zu respektieren. Diese Freiheit ist allerdings nicht grenzenlos. Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Kindswohl vorgeht.

Im konkreten Fall wollte eine Mutter mit dem Kind zu einem neuen Partner nach Spanien ziehen, der Vater des Kindes war nicht einverstanden. Das Gericht gab dem Vater Recht: Das Kindswohl gehe vor. Ein Umzug nach Spanien sei nicht im Interesse des Kindes, das keinen Bezug zu diesem Land habe.

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