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Bundesstrafgericht geht nicht von krimineller Organisation aus

Aufnahme einer roten Fahne mit einem Tigerkopf in der Mitte.
Zum Auftakt des Prozesses gegen die 13 Angeklagten demonstrierten im Januar Sympathisanten der Tamil Tigers in Bellinzona. Keystone

Sie wurden beschuldigt, mehr als 15 Millionen Schweizer Franken an die sri-lankische Separatistengruppe Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) transferiert zu haben: Nun hat das Schweizerische Bundesstrafgericht gegen die 13 Angeklagten bedingte Freiheitsstrafen und Freisprüche ausgesprochen.

Die von der Bundesanwaltschaft vertretene Auffassung, dass die Beschuldigten an einer kriminellen Organisation beteiligt waren, beziehungsweise diese unterstützt haben, verfing vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona nicht: Das Gericht geht nicht von der Unterstützung einer kriminellen Organisation aus.

Dieses sprach in diesem Punkt alle Angeklagten frei. Weiter hielt das Gericht nur einen Teil der vorgeworfenen Finanzdelikte als erwiesen. Fünf Angeklagte wurden damit freigesprochen. Ihnen wurden eine Entschädigung und eine Genugtuung zugesprochen.

Im dem Prozess wurden zwölf Tamilen und ein Deutscher beschuldigt, die Tamil Tigers bis im Jahr 2009 von der Schweiz aus finanziell unterstützt zu haben.

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