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Inländervorrang als Heilmittel gegen Grenzgängerdruck

Im Tessin werdem rund 60'000 von etwa 200'000 Arbeitsplätzen von Grenzgängern besetzt. Mit ihrer Initiative will die SVP Arbeitnehmenden, die im Kanton wohnen, den Vorrang geben. Keystone

Soll der Kanton Tessin in seiner Verfassung einen Inländervorrang festschreiben, um die Konkurrenz durch italienische Grenzgänger einzudämmen? Diese Frage müssen die Tessiner Stimmbürger am 25. September in einer Volksabstimmung zur SVP-Volksinitiative "Prima i nostri" (Zuerst die Unsrigen) beantworten. Regierung und Parlamentsmehrheit lehnen die Initiative ab und empfehlen einen Gegenvorschlag zur Annahme.

Die Entstehung der kantonalen Volksinitiative “Prima i nostri” (Zuerst die Unsrigen) ist eng mit der eidgenössischen Volksinitiative “Gegen Masseinwanderung” https://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis413t.htmlExterner Link verknüpft, die am 9. Februar 2014 angenommen wurde. Das Schweizer Stimmvolk hiess einen neuen Verfassungsartikel gut, der festschreibt, die Zuwanderung zu bremsen und Inländern eine Priorität auf dem Arbeitsmarkt einzuräumen.

Im Tessin befürworteten 68 Prozent der Stimmenden die eidgenössische Volksinitiative; es war der höchste Ja-Stimmenanteil aller Kantone. Im Nachgang zu diesem Ergebnis entschied die Tessiner SVP-Kantonalpartei, ihrerseits eine kantonale Volksinitiative zu lancieren, die den Inländervorrang in der Kantonsverfassung festschreibt. 

Genf  als Vorreiter

Seit 2012 gilt im Kanton Genf das Prinzip des Inländervorrangs für Arbeitsplätze bei der Verwaltung und Institutionen des öffentlichen Rechts. Im Jahr 2015 wurde dieses Prinzip auch auf Institutionen, Vereine und Stiftungen ausgeweitet, die Subventionen des Kantons erhalten.

Bevor eine freie Stelle neu besetzt wird, müssen die jeweiligen Arbeitgeber die regionalen Arbeitsvermittlungen anrufen. Diese schauen ihrerseits, ob allenfalls Personen gemeldet sind, die im Kanton niedergelassen sind und dem entsprechenden Stellenprofil entsprechen. Erst zehn Tage später kann der Job öffentlich ausgeschrieben werden.

Doch was veranlasste die Tessiner SVP, ein Thema zu lancieren, das durch die eidgenössische Volksinitiative bereits abgedeckt und angenommen war? Zwei Gründe spielten laut SVP-Kantonalpräsident Piero Marchesi eine Rolle: “Entscheidend war, dass bei den Gegnern der Masseneinwanderungsinitiative wenig Willen zu spüren war, den neuen Verfassungsartikel wirklich umzusetzen. Wir befürchteten, dass der Volkswillen nicht respektiert wird.”

Dazu kam, dass die kantonale Initiative speziell auch die Situation im Kanton Tessin berücksichtigen wollte. “Unsere Initiative ist spezifischer auf unseren Arbeitsmarkt ausgerichtet”, so Marchesi. Er betont zugleich, dass die kantonale Initiative vollständig kompatibel mit der eidgenössischen Initiative sei.

Druck durch Grenzgänger

Der Arbeitsmarkt im Tessin befindet sich seit Jahren unter Druck. Die benachbarte Lombardei stellt ein riesiges Reservoir an Arbeitskräften für einen kleinen Kanton wie das Tessin dar. Für diese Arbeitskräfte sind auch geringere Löhne als die Durchschnittslöhne akzeptabel und attraktiv, da die Lebenshaltungskosten in Italien viel tiefer liegen als in der Schweiz. Von den 200‘000 Arbeitsplätzen im Tessin werden rund 63‘000 durch Grenzgängerinnen und Grenzgänger besetzt.

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“Es ist wahr, dass im Tessin die Arbeitslosenrate offiziell auf rund 3 Prozent und unter den landesweiten Mittelwert gesunken ist. Doch viele Arbeitslose werden in der Statistik nicht mehr erfasst, da sie Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Die reale Arbeitslosenrate beträgt zwischen 7 und 8 Prozent. Mehr als 15‘000 im Tessin niedergelassene Personen sind ohne Beschäftigung”, betont Marchesi.

Die SVP-Initiative will Lohndumping bekämpfen. Zudem wird gehofft, dass der Ersatz einheimischer Arbeitskräfte durch Grenzgänger gebremst werden kann. Ausserdem sollen Arbeitsplätze für Arbeitslose im Tessin geschaffen werden. Der Vorrang gilt nicht nur für Schweizer, sondern auch für im Kanton Tessin niedergelassene Ausländer (mit Bewilligung C).

Parlament befürwortet Gegenvorschlag

Genau 10‘991 Unterschriften konnten gesammelt werden – 7000 sind zum Zustandekommen einer Initiative nötig. Der Tessiner Grosse Rat zeigte denn auch eine grosse Sensibilität für das Anliegen des Inländervorrangs. Doch einige konkrete Vorschläge der SVP-Initiative erschienen dem Parlament nicht realisierbar. Daher wurde ein Gegenvorschlag verabschiedet, der auch die Unterstützung der Regierung fand.

Am 25. September können sich die Tessiner Stimmberechtigten nun zwischen drei Varianten entscheiden: Einem Ja zur Volksinitiative, einem Ja zum Gegenvorschlag oder einer Beibehaltung des Status Quo (zwei Mal Nein).

“Ehrlich gesagt: Nicht die Mehrheit des Parlaments hat gesagt, dass die Volksinitiative nicht umsetzbar ist, sondern Giovanni Baggini, ein ausgewiesener Verfassungsrechtler”, erläutert CVP-Grossrat Fabio Bacchetta-Cattori, der den Gegenvorschlag ausgearbeitet hat. Die Initiative sei nicht umsetzbar, “weil sie in Bereiche eingreift, die nicht der Kompetenz des Kantons unterstehen.” Konkret geht es um Massnahmen in der Wirtschafts-, Sozial- und Ausländerpolitik, die nicht mit eidgenössischem oder internationalem Recht vereinbar sind.”

“Im Unterschied zur Volksinitiative mit seinen vagen und nicht umsetzbaren Vorschlägen ist der Gegenvorschlag konkret. Dem Kanton wird ein klarer Auftrag im Rahmen seiner Kompetenzen erteilt”, hält Fabio Bacchetta-Cattori fest. Zudem hätte der Gegenvorschlag den Vorteil, auf unnötige Bürokratie und aufwendige staatliche Massnahmen zu verzichten.

Abstimmung über Lohndumping-Initiative

Am 25. September befindet das Tessiner Stimmvolk über eine weitere Volksinitiative namens “Schluss mit dem Lohndumping im Tessin.” Die Vorlage, die von der kleinen Linksaussen-Partei “Bewegung für Sozialismus” (MPS) lanciert wurde, verlangt mehr Kontrollen, um Lohndumping zu verhindern.

Dazu soll ein Arbeitsinspektorat ins Leben gerufen werden. Die Volksinitiative verlangt, dass für 5000 Erwerbstätige je ein Arbeitsinspektor tätig ist. Zudem sollen Statistiken zur Situation von Löhnen und Arbeitsverträgen geführt werden.

Die Befürworter der Initiative gehen davon aus, dass deren Umsetzung 6 Millionen Franken pro Jahr kostet. Das Kantonsparlament spricht von 10 Millionen Franken.

Die Parlamentsmehrheit lehnte die Initiative ab, befürwortete aber einen Gegenvorschlag mit deutlich geringeren Kosten (10 Millionen Franken für vier Jahre). Bei diesem Gegenvorschlag geht es darum, die bereits existierenden Massnahmen zur Kontrolle des Arbeitsmarktes zu verbessern.

Wie vor der Personenfreizügigkeit

Die Befürworter der Volksinitiative kritisieren, dass der Gegenvorschlag die Vorlage verwässert habe. “In unserer Volksinitiative ist der Inländervorrang auf dem Arbeitsmarkt zwingend vorgeschrieben, nicht nur eine Empfehlung wie im Gegenvorschlag”, hält Marchesi fest.

Für den SVP-Kantonalpräsidenten stellt die Umsetzung kein Problem dar. Es reiche, das System anzuwenden, das vor dem Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahr 2004 üblich war: “Ein Arbeitgeber, der eine Sekretärin suchte, musste beweisen, dass er auf dem einheimischen Arbeitsmarkt keine im Tessin niedergelassene Person fand, bevor er eine Grenzgängerin anstellen konnte. Natürlich bedeutet eine solche Regelung einen Zusatzaufwand für die Kantonsverwaltung. Doch wenn wir 5000 bis 15‘000 Personen in den Arbeitsmarkt integrieren können, die nun dank staatlicher Unterstützung leben, werden die durch die Initiative anfallenden Kosten kompensiert.”

Marchesi ist sich durchaus bewusst, dass die Initiative in Konflikt mit dem EU-Abkommen zur Personenfreizügigkeit geraten kann: “Doch es gibt durchaus einen gewissen Spielraum, den wir nutzen müssen. Dieser ist begrenzt, aber ich bin der Meinung, dass der Staat Gesetze und Massnahmen erlassen muss, um die eigenen Bürger zu schützen.”

Im Einklang mit nationaler Lösung

Für Fabio Bacchetta-Cattori würde eine Annahme der Initiative hingegen einzig “zu einer schönen Absichtserklärung führen, die sich nicht in die Tat umsetzen lässt.” Denn der Kanton verfüge – wie gesagt – gar nicht über die entsprechenden Zuständigkeiten.

Der Gegenvorschlag stehe hingegen im Einklang mit der Lösung, die sich auf eidgenössischer Ebene zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative abzeichne und von der Europäischen Union akzeptiert werden könnte.

Die Anfang September von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (Volkskammer) vorgeschlagene Lösung sieht vor, dass die Regierung Massnahmen ergreifen muss, um das Potential der einheimischen Arbeitskräfte besser zu nutzen. So sollen unter anderem Schwellenwerte festgelegt werden, welche die Arbeitgeber verpflichten, freie Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen mitzuteilen. Allerdings ist kein verpflichtender Inländervorrang bei der Anstellung vorgesehen.

Alle Parteien, mit Ausnahme der SVP, haben dieser Lösung zugestimmt, die von einigen Medien auch als “Inländervorrang light” bezeichnet wurde. Ob diese Formel greift, vor allem auf einem Arbeitsmarkt wie dem Tessin, muss sich aber erst noch weisen. 

(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

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