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Erfolge im Baugewerbe und der Gastronomie

Im Baugewerbe feiern die Gewerkschaften die Einführung des flexiblen Rentenalters. Bei den Grossverteilern, in der Gastronomie und in öffentlichen Betrieben gab es Lohnaufbesserungen.

Für den Politikwissenschaftler Alex Fischer vom Lausanner Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung IDHEAP lässt sich der im März von den Baugewerkschaften errungene Erfolg nicht auf andere Branchen übertragen. “Von einem Meilenstein kann allenfalls in bezug auf das Ausmass der Forderung gesprochen werden. Aber mit einem Domino-Effekt auf andere Branchen ist nicht zu rechnen”, sagte Fischer gegenüber swissinfo.

Der Erfolg der Baugewerkschaften sei Ausdruck ihrer branchenbezogenen Stärke: “Gerade auf Grossbaustellen ist die Gewerkschaftspräsenz massiv, die Loyalität der Arbeiter gegenüber den Bauunternehmen gering und die gewerkschaftliche Mobilisierung gross.”

Mit wenig Aufwand alles lahm legen

Die Bau-Gewerkschaften können mit geringem Aufwand alles lahm legen. “Ein Streik auf einer Grossbaustelle sei für die betroffenen Firmen mit hohen Kosten verbunden, zudem drohten bei Bauverzögerung Konventionalstrafen”, so Fischer weiter. Die Grossunternehmer würden deshalb bei Streikdrohungen in der Regel sofort nachgeben.

Aber ein gewerkschaftlicher Erfolg in der Baubranche lasse sich nicht auf andere Branchen übertragen. “Ein Streik etwa im Telecom-Bereich, wo es weniger Arbeitskräfte braucht, zeigt viel geringere Auswirkungen – vielleicht werden weniger Rechnungen verschickt oder einzelne Verbindungen fallen aus.” Die Einflussmöglichkeiten dieser Gewerkschaften seien entsprechend geringer, so Fischer weiter.

Erfolgreich in öffentlichen Betrieben und Grossverteilern

Doch auch in anderen Branchen waren die Gewerkschaften letztes Jahr erfolgreich. SGB-Geschäftsleitungsmitglied Zimmermann ist vor allem mit dem Erreichten im Lohnbereich zufrieden, obwohl das Ziel einer generellen Lohnerhöhung von 5% nicht erreicht wurde. “Während der Verhandlungen hat sich die Konjunktur zunehmend abgekühlt, was die Verhandlungsposition der Gewerkschaften nicht eben gestärkt hat.”

Dennoch waren mehrere Abschlüsse über 3% möglich, so vor allem bei öffentlichen Betrieben wie der Post, den SBB oder bei Swisscom. Aber auch bei den Grossverteilern Coop und bei Migros erreichten die Gewerkschaften Lohnerhöhungen um die 3% – letzteres ein Resultat der mehrjährigen Mindestlohnkampagne.

Minimallöhne im Gastgewerbe angehoben

Den Gewerkschaften gelang die Verankerung von Nettomindestlöhnen von 3000 Franken nicht nur bei den Grossverteilern Migros und Coop, sondern auch im Gastgewerbe, wo die tiefsten Mindestlöhne von 2510 Franken auf 3000 Franken angehoben wurden. Die befürchteten Preisaufschläge, welche die Arbeitgeber in der Gastrobranche angekündigt hatten, blieben aus oder wurden von den Konsumenten kaum bemerkt.

Die Mindestlohnkampagne konnte laut Zimmermann von der Diskussion um die hohen Managerlöhne profitieren. Das gestiegene Bewusstsein um die Lohnschere habe den Gewerkschaften den Rücken gestärkt, indem Gewerkschaftsthemen in der Öffentlichkeit breit diskutiert wurden.

Stillstand beim GAV

Keine Trendwende gelang den Gewerkschaften bei neuen Abschlüssen von Gesamtarbeits-Verträgen (GAV). Im privaten Sektor stagniert die vertragliche Abdeckung laut Zimmermann auf dem Stand der 90iger Jahre. Weniger als die Hälfte der privatwirtschaftlich Beschäftigten ist noch einem GAV unterstellt, und der Trend zu individuellen Lohnabschlüssen bleibt ungebrochen.

Als besonderen Erfolg werten die Gewerkschaften, dass bei Migros und Coop nun auch alle Teilzeitbeschäftigten dem GAV unterstellt sind. Denn gemäss einer aktuellen Studie des Bundesamts für Statistik (BFS) profitieren vor allem unqualifizierte Arbeitnehmende von gesamtarbeitsvertraglichen Mindestlöhnen.

Harmonische Sozialpartner

Aber auch den Arbeitgebern nützen laut Zimmermann allgemeinverbindliche GAV, werden doch so branchenweit die Arbeitskosten festgelegt und eine allfällige Tiefpreis-Konkurrenz verhindert. Dies ist gemäss Fischer der Grund, weshalb in der Baubranche auch nach noch so schwierigen Vertragsverhandlungen bei der Umsetzung der GAV zwischen den Sozialpartnern stets Harmonie herrscht.

“Ist der neue GAV aber erst einmal zustande gekommen, wird dessen Einhaltung in bestem Einvernehmen der Sozialpartner rigoros kontrolliert, denn beide Sozialpartner haben ein grosses Interesse an dessen Durchsetzung.”

swissinfo

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