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Grenzen für Human-Gen-Tests gesetzt

Gentests werden nur bei hohen Versicherungs-Summen erlaubt. Keystone

Das Parlament hat Gentests in den Bereichen der Medizin, der Versicherungen und der Haftpflicht gesetzliche Schranken verpasst.

Versicherungen können zwar frühere Gentest-Resultate einsehen, aber nur bei Verträgen mit hohen Versicherungssummen.

Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat ein Gesetz gut geheissen, das die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen am Menschen im Medizinal- Arbeits-, Versicherungs- und Haftpflichtbereich festlegt. Stark umstritten war das Nachforschungsverbot für Versicherungen.

Der Ständerat stimmte mit 32 zu 9 Stimmen gegen einen Antrag der Basler Sozialdemokratin Anita Fetz. Sie wollte das Nachforschungsverbot auf alle Versicherungsbereiche ausdehnen.

Einsicht in Gentests

Die Versicherer dürfen Einsicht in frühere Gentests verlangen, wenn die Versicherungssumme 400’000 Franken übersteigt. Dasselbe gilt für private Invaliditätsrenten, welche 40’000 Franken übersteigen.

Bei einem Nachforschungsverbot würde die Wettbewerbsfähigkeit der Versicherer beschnitten, sagte die freisinnige Kommissionssprecherin Christiane Langenberger. Bei einem Verbot würden sich nur noch solche Personen versichern lassen, die von einer Versicherung in besonderer Weise profitierten.

Wenn von einzelnen Versicherten keine risikogerechten Prämien verlangt werden könnten, müssten alle Versicherten bereit sein, die Zeche zu bezahlen, sagte Justizminister Christoph Blocher.

Für Blocher ist die Schwelle von 400’000 Franken sehr hoch, belaufe sich doch eine Lebensversicherung durchschnittlich auf 75’000 Franken.

Sozialversicherungen ausgenommen

Der Vorschlag des Bundesrates, die obligatorischen Sozialversicherungen, die berufliche Vorsorge und Krankentaggeld-Versicherungen mit einem strikten Nachforschungsverbot zu belegen, fand im Ständerat Zustimmung.

Die Kleine Kammer folgte bei der Beratung des Bundesgesetzes über gentechnische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) sonst weitgehend dem Nationalrat und stimmte mit 31 zu 1 für die Vorlage. Diese geht damit mit wenigen Differenzen zurück an den Nationalrat.

Heikles Gebiet

Dank Gentests können Krankheits-Anlagen frühzeitig entdeckt werden. Damit ist eine verbesserte Diagnose, Therapie oder Prophylaxe möglich. Solche Tests werfen aber auch heikle ethische, psychologische, rechtliche und soziale Fragen auf. Der Rat debattierte auch fast während drei Stunden.

Das Gesetz verbietet die Diskriminierung einer Person wegen ihres Erbgutes. Das Selbstbestimmungsrecht mit Einschluss des “Rechts auf Nichtwissen” muss jederzeit gewahrt bleiben. Dabei geht es um das Recht jeder Person, die Kenntnisnahme von Informationen über ihr Erbgut zu verweigern.

Weiter regelt das Gesetz den Datenschutz streng. Labors brauchen eine Bewilligung zur Durchführung genetischer Untersuchungen.

Medizinischer Einsatz

Genetische Untersuchungen sind künftig nur erlaubt, wenn sie einem medizinischen Zweck dienen. Die Vorschläge des Bundesrates gingen da weiter. Er wollte voraussetzen, dass die Untersuchungen einen “prophylaktischen oder therapeutischen” Zweck haben, als Grundlage für die Lebensplanung dienen oder im Rahmen der Familienplanung erfolgen.

Ausdrücklich verboten sind vorgeburtliche Untersuchungen, welche sich mit Eigenschaften beschäftigen, die nicht die Gesundheit des Ungeborenen betreffen.

Zudem werden die Kantone verpflichtet, für vorgeburtliche Untersuchungen unabhängige Informationsstellen anzubieten.

Arbeitgeber dürfen grundsätzlich weder genetische Untersuchungen noch die Offenlegung früherer Tests verlangen. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn es sich um das Verhüten von Berufskrankheiten und Unfällen geht – und dies nur unter strengen Auflagen.

Ebenfalls geregelt ist nun die Erstellung von DNA-Profilen. Ausgeklammert ist jedoch der ganze Forschungsbereich, der in einem separaten Gesetz geregelt werden soll.

Kritische Reaktion

Der Basler Appell gegen Gentechnologie bezeichnet das Gendiagnostik-Gesetz als “Kniefall vor der Versicherungs-Wirtschaft.”

Das Beispiel der Versicherungs-Problematik bei Gentests zeige, dass der eingeengte Blick auf die genetische Veranlagung von Krankheiten zur Diskriminierung von Menschen führe: “Wir fordern eine Wissenschaft, die nicht einseitig Profit-Interessen, sondern dem Wohl des Menschen verpflichtet ist.”

swissinfo und Agenturen

Das Gesetz regelt die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen am Menschen.
Bei Lebens- und Invaliditäts-Versicherungen dürfen keine früher durchgeführten Gentests angefordert werden, wenn die Versicherungs-Summe 400’000 Franken nicht übersteigt oder die Rente kleiner als 40’000 Franken ist.

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