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Renten von weiterer Kürzung bedroht

Der Bundesrat hält daran fest, den Umwandlungssatz zur Berechnung der BVG-Renten (2. Säule) rascher und stärker zu senken als ursprünglich geplant.

Er erwartet bis im November vom Eidgenössischen Departement des Innern einen Botschaftsentwurf. Die Massnahme betrifft auch die Auslandschweizer.

Zurzeit beträgt der Mindestsatz, nach dem das angesparte Alterskapital samt Zinsen in die jährliche Rente der Zweiten Säule “umgewandelt” wird, für Männer noch 7,1% und für Frauen 7,2%. Nach der vom Parlament beschlossenen 1. BVG-Revision sollte er bis 2014 schrittweise auf 6,8% für beide Geschlechter sinken.

Der Bundesrat plant nun eine Reduktion auf 6,4% bereits bis 2011. Die Renten der beruflichen Vorsorge dürften demnach um rund 10% sinken. Bis im November erwartet der Bundesrat vom Departement des Innern einen Botschaftsentwurf.

Nach dem neuen Zeitplan beträgt der Umwandlungssatz schon 2008 nur noch 6,9% für beide Geschlechter. 2009 liegt er für Männer bei 6,75%, während er für die Frauen wegen der Erhöhung des Rentenalters auf 65 unverändert bleibt. 2010 beträgt der Satz für Männer 6,55% und für Frauen 6,65%.

Mit 6,4% für beide Geschlechter soll 2011 der Senkungsprozess abgeschlossen sein. Pro 100’000 Franken Alterskapital gibt es dann noch eine jährliche BVG-Altersrente von 6400 Franken. Gemäss heutigem Gesetz wären es 6950 Franken für Männer und 6900 Franken für Frauen.

Langfristig nicht haltbar

Mit dem Parlament war der Bundesrat schon vor längerer Zeit zum Schluss gekommen, dass der Umwandlungssatz heute zu hoch sei, um die Finanzierung der BVG-Renten langfristig zu sichern.

Die Gesetzesrevision trug nämlich nur dem Umstand Rechnung, dass das angesparte Kapital wegen der gestiegenen Lebenserwartung länger hinhalten muss.

Nicht berücksichtigt wurden hingegen die deutlich tieferen Rendite-Erwartungen auf den Finanzmärkten und namentlich auf dem Obligationenmarkt: Laut Bundesrat rechnen die Finanzökonomen für die nächsten Jahre mit einer relativ geringen Inflation und entsprechend tiefen nominellen Zinssätzen.

Gemischte Aufnahme

Mit seinem Vorschlag folgt der Bundesrat einer knappen Mehrheit der Eidgenössischen BVG-Kommission, in der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Pensionskassen und Behörden vertreten sind. Die Minderheit der Kommission hatte sich sogar für eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0% stark gemacht.

In der Konsultation stiess der neue Marschplan auf ein gemischtes Echo. Die Linke sowie die autonomen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen sprachen sich dagegen aus, die bürgerlichen Parteien, die Arbeitgeber und der Pensionskassenverband dafür.

Keine flankierenden Massnahmen

Auf flankierende Massnahmen will der Bundesrat verzichten. Seiner Ansicht nach lässt sich auch mit einem tieferen Umwandlungssatz das Leistungsziel erreichen, demzufolge die BVG-Rente zusammen mit der AHV bei voller Versicherungsdauer 60% des letzten Lohnes ausmacht.

Im übrigen wird der Bundesrat den Räten in seiner Botschaft auch einen rascheren Rhythmus zur Überprüfung des Umwandlungssatzes vorschlagen. Statt alle zehn Jahre soll der Satz künftig alle fünf Jahre überprüft werden. Die nächste Überprüfung wäre demnach bereits 2009 für die Jahre 2012 und folgende fällig.

Reaktion des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert die erneute Senkung als überhastet und sozialpolitisch sehr problematisch: “Trifft sie doch praktisch nur diejenigen Versicherten, die mit tiefen Löhnen und niedrigen Vorsorgeleistungen bereits schlecht dastehen.”

Gerade diese Versicherten sollte der Mindestumwandlungssatz schützen. Deshalb fordert der SGB im Falle einer Senkung flankierende Massnahmen.

swissinfo und Agenturen

Die Altersversicherung in der Schweiz basiert auf drei Säulen.

Erstens die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) für das Existenzminimum, zweitens die Berufliche Vorsorge (BV) für alle Berufstätigen.

Eine individuelle, freiwillige Versicherung mittels Sparkonten, Immobilienbesitz etc. wird als 3. Säule bezeichnet.

Der Mindestumwandlungs-Satz bezieht sich auf die berufliche Vorsorge (Pensionskasse).

Die Regierung (Bundesrat) schlägt vor, den Mindestumwandlungs-Satz zur Berechnung der Renten aus der Beruflichen Vorsorge bis 2011 von 7,2% auf 6,4% zu senken.
Mit anderen Worten: Für jeweils 100’000 Franken akkumuliertes Kapital im Zeitpunkt der Pensionierung erhält ein Versicherter jährlich statt gegenwärtig 7200 nur 6400 Franken.
Die bestehende Regelung, die erst seit 2005 in Kraft ist, sieht eine Senkung bis 2015 auf 6,8% vor.

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