Verbesserter Ausgleich der Familienlasten
Die Besteuerung von Familien soll reformiert werden. Dies fordert die Eidgenössische Familienkommission. Dabei soll aber nicht auf Steuerabzüge, sondern auf Kinderzulagen und Ergänzungs-Leistungen gesetzt werden.
Kinderzulagen und Steuerabzüge sollen durch bundesrechtliche Ergänzungs-Leistungen für bedürftige Familien ergänzt werden. Für dieses Dreisäulen-Modell hat sich am Montag (16.10.) in Bern die Eidgenössische Koordinations-Kommission für Familienfragen (EKFF) ausgesprochen.
Mit ihren Vorschlägen für einen künftigen Familienlasten- und Familienleistungsausgleich will die EKFF das so genannte Tessiner Modell auf Bundesebene übertragen. Sie stützt sich dabei auf eine Expertenstudie, die erstmals die Auswirkungen verschiedener Szenarien systematisch untersucht hat. Dabei hat sich gezeigt, dass durch Steuerentlastungen vor allem die ärmeren Familien benachteiligt werden.
Das Tessin macht Schule
Die Leistungen der Familie für die Gesellschaft müssten besser honoriert werden, sagte EKFF-Präsident Jürg Krummenacher vor den Medien. Nötig sei aber auch ein verstärkter Lastenausgleich, der die Familienarmut in der Schweiz verringere. Heute lebten sechs Prozent der Familien unterhalb der Armutsgrenze.
Mit dem Tessiner Modell liesse sich diese Armutsquote nach Ansicht der Experten auf rund drei Prozent reduzieren. Der Kanton Tessin kennt neben den üblichen Kinder- und Ausbildungszulagen ergänzende Kinderzulagen für einkommensschwache Familien und Kleinkinderzulagen für Familien in besonders prekären Verhältnissen.
Einheitliche Kinderzulage
Neben der Übernahme des Tessiner Modells schlägt die EKFF eine Verlagerung von den Steuerabzügen zu den Familienzulagen vor. Zunächst sollen die kantonal sehr unterschiedlichen Kinderzulagen bundesrechtlich auf mindestens 200 Franken pro Monat vereinheitlicht werden. Beim so angepassten Tessiner Modell ist laut Krummenacher mit Mehrkosten von rund 570 Millionen zu rechnen.
In Sachen Steuern fordert die EKFF nach wie vor das Familiensplitting. Beim Splitting gilt die individuelle Besteuerung, Paare mit minderjährigen Kindern werden aber zum Satz des halben Gesamteinkommens gemeinsam besteuert. Der Bundesrat hat sich inzwischen für ein Teilsplitting für alle Ehegatten und für erhöhte Kinderabzüge entschieden.
Die EKFF versucht nun, Mitglieder der beiden Räte für ihre Vorstellungen zu gewinnen. Ein verbesserter Leistungs- und Lastenausgleich sei im übrigen nicht das einzige Element einer modernen Familienpolitik, sagte Krummenacher. Die EKFF werde sich auch für Kinderhorte, Tagesschulen und andere nicht-monetäre Massnahmen einsetzen.
swissinfo und Agenturen
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