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Xeno-Transplantation erlaubt – aber bewilligungspflichtig

Nach einer Bewilligung durch das BAG dürfen tierische Organe, Gewebe und Zellen verpflanzt werden - nach Unterschrift der Patientin oder des Patienten. Keystone

Ab 1. Juli ist in der Schweiz die Xenotransplantation erlaubt. Diese Übertragung von tierischen Organen, Geweben und Zellen auf den Menschen ist jedoch bewilligungspflichtig, entschied der Bundesrat am Mittwoch (23.05.). Bisher waren solche Operationen verboten.

Mit seinem Entscheid hat der Bundesrat eine vom Parlament im Herbst 1999 beschlossene Übergangsregelung in Kraft gesetzt. Ab 2004 soll sie durch das Transplantations-Gesetz abgelöst werden. Gemäss der Übergangs-Lösung benötigt das Durchführen einer Xenotransplantation eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Eine Xenotransplantation ist nur erlaubt, wenn die Empfängerin oder der Empfänger aus freiem Willen und mit Unterschrift der Transplantation und den notwendigen Massnahmen zugestimmt hat.

Um die Übertragung eines Krankheits-Erregers vom Tier auf den Menschen zu verhindern, werden an den Umgang mit Spendertieren besondere Anforderungen gestellt. Die Verwendung von Menschenaffen als Spendertiere wird auf Grund der nahen Verwandtschaft mit dem Menschen und dem dadurch erhöhten Infektionsrisiko verboten.

Gentherapie abgedeckt

In der Schweiz sind bislang keine Xenotransplantationen vorgenommen worden. Allerdings wurden bereits klinische Studien mit tierischen Zellen durchgeführt. Weitere Versuche, insbesondere im Bereich der Gentherapie, sind in Vorbereitung. Das BAG rechnet daher in naher Zukunft mit Gesuchen um Erteilung einer Bewilligung, insbesondere weil menschliche Zellen, die zusammen mit tierischen gezüchtet werden, aufgrund des gleichen Risikopotenzials künftig wie Xenotransplantate behandelt werden.

Harte Vernehmlassung

Der Bundesrat erinnert daran, dass die Regelung zu einem Zeitpunkt in Kraft trete, in dem die Xenotransplantation aus fachlichen, politischen, ethischen und emotionalen Gründen kontrovers diskutiert werde. Davon zeugten die Reaktionen, die in der Vernehmlassung zum Transplantationsgesetz die Xenotransplantation mehrheitlich kritisch bis ablehnend beurteilt hätten.

Der Ständerat hatte gegen den Willen des Bundesrates eine Zulassung mit Auflagen beschlossen. Der Nationalrat schwenkte in der Differenzbereinigung auf diese Linie ein, nachdem er sich zuvor für ein Verbot mit Ausnahmen ausgesprochen hatte.

swissinfo und Agenturen

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