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Zurück ins Kosovo

Wie vor einiger Zeit die rund 20'000 Kosovo-Albaner müssen nun auch die etwa 3000 Angehörigen ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo die Schweiz verlassen. Keystone Archive

Rund 3000 Kosovo-Flüchtlinge, die ethnischen Minderheiten angehören, leben zur Zeit noch in der Schweiz. Innert eines Jahres sollen sie nun die Schweiz verlassen.

Die Sicherheits-Lage in der Provinz Kosovo hat sich nach Ansicht der Schweiz so weit gefestigt, dass auch Angehörige von Minderheiten zurückkehren können. Sie hebt daher die vorläufige Aufnahme dieser Flüchtlinge auf.

Die betroffenen Kosovo-Flüchtlinge sollen nach einer individuellen Prüfung ihres Falles die Schweiz verlassen und in ihre Heimat zurückkehren. Wer dies bis Ende April 2003 freiwillig tut, erhält eine Rückkehr-Hilfe.

Bei einem Augenschein im Kosovo waren Aussenminister Joseph Deiss und Direktor Jean-Daniel Gerber vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) zum Schluss gekommen, dass die Rückkehr der Minderheiten-Angehörigen in der Regel zumutbar sei. Dieser Ansicht seien auch das UNO-Flüchtlinge-Hilfswerk (UNHCR) die UNO-Verwaltung des Kosovo (UNMIK), die das laufende Jahr zum “Jahr der Rückkehr der Minderheiten” erklärt hat.

Kritik von Menschenrechts-Organisationen

Der Rückkehr-Entscheid der Schweiz stösst auf Kritik von Flüchtlings-Organisationen wie der Gesellschaft für bedrohte Völker und Amnesty International. Zwar habe sich die Situation für Minderheiten-Angehörige generell verbessert, von Normalität ausgehen könne man aber bisher nicht.

Die Schweiz riskiere damit, einen Domino-Effekt in andern Staaten auszulösen. Dies könnte die labile Lage im Kosovo wieder destabilisieren, wird befürchtet. Begrüsst wird aber die individuelle Prüfung der Fälle sowie das Rückkehrhilfe-Programm.

Jeder Fall wird einzeln geprüft

Das BFF beschloss aufgrund der Sicherheits-Entwicklung der letzten Monate, den Angehörigen ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo – namentlich slawische Muslime, Roma und Ashkali – nicht mehr generell die vorläufige Aufnahme in der Schweiz zu gewähren. Wenn die vorläufige Aufnahme bereits verfügt wurde, wird ihre Aufhebung eingeleitet, wie Gerber am Dienstag in Bern vor den Medien erklärte.

Laut Gerber wird das BFF vor der Rückführung jeden Fall individuell prüfen. Dies deshalb, weil sich die Situation im Kosovo insgesamt zwar deutlich verbessert hat, für die einzelnen Minderheiten aber sehr unterschiedlich ist. Auch heute noch könnten sich nicht alle 3300 in der Schweiz lebenden Angehörigen ethnischer Minderheiten überall im Kosovo sicher niederlassen.

2000 Franken Starthilfe …

Nach den guten Erfahrungen mit den knapp 50’000 Kosovo-Albanern, die bereits freiwillig in die Provinz zurückgekehrt sind, setzt das BFF erneut auf ein Rückkehrhilfe- und Wiedereingliederungs-Programm.

Davon profitieren können Personen, die ihr Asylgesuch vor dem 1. Mai 2002 eingereicht haben. Bei später eingereichten Gesuchen gibt es keine Unterstützung; zudem werden die ordentlichen Ausreisefristen fixiert.

… und Strukturhilfe

Wer sich in einer ersten Phase bis Ende August 2002 für das Rückkehrhilfe-Programm anmeldet und die Schweiz spätestens am 31. Dezember 2002 verlässt, erhält eine Starthilfe von 2000 Franken für Erwachsene und von 1000 Franken für Minderjährige. Bei einer Anmeldung bis Ende März 2003 und einer Ausreise bis 30. April 2003 beträgt die Starthilfe noch 1500 bzw. 750 Franken.

Neben dieser Starthilfe, zu der in der ersten Phase auch ein Housing-Programm gehört, leistet die Schweiz strukturelle Hilfe. Für Schulen, Strassen, Wasserversorgung, Gesundheitswesen usw. wurden bisher 100 Mio. Franken eingesetzt. In diesem Jahr sind es 13 Mio. Franken, 2003 sollen es 7 Mio. sein, von denen 5 Mio. den Minderheiten zugute kämen.

Schuljahr darf beendet werden

Wo eine Rückkehr unzumutbar ist, wird die vorläufige Aufnahme verfügt oder beibehalten. Das gilt auch für die Angehörigen sogenannter “vulnerable groups”. Sie machen nach Auskunft von BFF-Vizedirektor Urs Betschart rund 10% aus, wobei es sich mehrheitlich um Kranke und weniger um Betagte handelt.

Für die Erstreckung der Ausreisefrist über den 30. April 2003 hinaus können individuelle Gründe geltend gemacht werden. Wie seinerzeit bei den Kosovo-Albanern dürfen Familien mit Kindern bis zum Abschluss des Schuljahres Ende Juni 2003 bleiben. Lehrlinge und Studierende können auf Gesuch hin ihre Ausbildung beenden.

swissinfo und Agenturen

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