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Wenn das Leben einer Person auf dem Spiel steht

Volto donna triste.
"Unter den Opfern gibt es Christen, Muslime, Buddhisten, Hindus… Die Religionszugehörigkeit kann eine Rolle spielen, ist aber bei Zwangsheiraten nicht die Hauptursache", sagt die Juristin Anu Sivaganesan. akg-images

Unglaublich, aber wahr: An jedem Tag des Jahres 2016 gab es in der Schweiz eine Zwangsheirat. Anu Sivaganesan, Juristin und Präsidentin des Bundeskompetenzzentrums gegen Zwangsheirat, bekämpft dieses Phänomen seit Jahren. Im Gespräch mit swissinfo.ch erklärt sie, wer von Zwangsheiraten betroffen ist, und warum die kantonalen und kommunalen Behörden mehr Verantwortung übernehmen sollten.

swissinfo.ch: In weniger als drei Jahren wurden in der Schweiz über 900 Fälle von Zwangsheirat gemeldet. Lässt sich sagen, wer von diesem Phänomen betroffen ist?

Anu Sivaganesan: Es handelt sich um junge Frauen und Männer mit unterschiedlichem kulturellem und religiösem Hintergrund. Von Anfang 2015 bis Ende August 2017 wurden von der Fachstelle ZwangsheiratExterner Link sowie weiteren Netzwerkpartnern- und Partnerinnen genau 905 Fälle erfasst, davon allein 397 im Jahr 2016. Die häufigsten Ursprungsländer der Opfer befinden sich im westlichen Südost-Europa (z.B. Kosovo, Albanien, Mazedonien), aber auch in der Türkei und Sri Lanka. Jüngst haben Fälle von Zwangsheiraten mit Personen aus Afghanistan, Syrien, Irak, Eritrea und Somalia zugenommen. Unter den Opfern gibt es Christen, Muslime, Buddhisten, Hindus… Damit will ich sagen: Die Religionszugehörigkeit kann eine Rolle spielen, ist aber bei Zwangsheiraten nicht die Hauptursache.

swissinfo.ch: Was bringt denn die Eltern dazu, ihre Kinder zwangsweise zu verheiraten?

Ritratto Anu Sivaganesan
Die Juristin Anu Sivaganesan leitet die Fachstelle Zwangsheirat. SRF-SWI

A.S.: Es gibt verschiedene Gründe. Die Heirat kann als Instrument gesehen werden, um eine Verbindung zum Herkunftsland aufrecht zu erhalten. Sie kann aber auch ein Mittel sein, um die eigenen Kinder vor offenen Lebensstilen zu “schützen”. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf die Sexualität.

Doch die Zwangsheirat kann auch als Akt der Solidarität mit dem Heimatland gesehen werden. Für Personen aus aussereuropäischen Ländern ist es sehr schwer, eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz zu erhalten. Ausnahmen gibt es nur für hochqualifizierte Arbeitskräfte. Dank einer Heirat ist somit eine Immigration möglich. Jedoch darf diese nicht auf Kosten einer Menschenrechtsverletzung erfolgen.

swissinfo.ch:  Gibt es bestimmte Altersgruppen, in denen besonders häufig Zwangsheiraten anzutreffen sind?

A.S.: Es gibt drei Momente beziehungsweise Altersgruppen, die einem besonders hohen Risiko ausgesetzt sind. Die erste Gruppe betrifft die 18-Jährigen, das heisst junge Menschen, die das gesetzliche Mindestalter zum Heiraten erreicht haben. Dann gibt es die 23-Jährigen. Dieses Alter wird häufig als ideales Hochzeitsalter gesehen. Dann folgt eine dritte Phase, die bei den Frauen um die 26 Jahre liegt, bei den Männern bei zirka 30 Jahren. Es ist ein Alter, in dem die Eltern beginnen, Angst zu haben, dass ihre Kinder als Ehepartner nicht mehr interessant sein könnten.

Der Druck kann aber schon sehr früh während der Adoleszenz beginnen, bei Mädchen etwa, wenn sie ihre Menstruation bekommen. Aus Angst, die Tochter könne ihre Jungfräulichkeit verlieren, wird sie von den Eltern ständig kontrolliert. Das kann so weit gehen, dass sie praktisch im Haus eingesperrt wird.

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A.S.: In den meisten Fällen erfolgt diese während der Sommerferien. Die jungen Leute werden in ihre Heimatländer gebracht, manchmal auch unter einem Vorwand, etwa der vorgetäuschten Krankheit eines Verwandten. Wenn sie dann vor Ort sind, werden sie verheiratet. Oder sie werden nur wenige Tage vor ihre Abreise darüber informiert, was sie erwartet.

Es kann in der Schweiz oder im Ausland passieren, dass ein junges Mädchen mit einem jungen Mann flirtet, ohne grosse Absichten. Doch von den Eltern wird dieses Verhalten möglicherweise als Absicht gedeutet, heiraten zu wollen. Und dann kann bereits physischer oder auch psychologischer Druck ausgeübt werden, etwa mit Kommentaren wie “ich spüre den Geruch eines Mannes” oder “wenn du so weitermachst, zerstörst du unsere Ehre” oder “unsere Familie interessiert dich wohl gar nicht”. So wird bei den jungen Menschen ein Schuldgefühl ausgelöst. Sie wissen nicht, wie sie reagieren sollen. Sie haben Angst, die Eltern und ihre zugehörige Gemeinschaft zu enttäuschen.

swissinfo.ch: Welche Risiken gehen junge Menschen ein, die sich zur Wehr setzen?

A.S.: Das grösste Risiko besteht darin, isoliert zu werden. Deshalb raten wir den Opfern, sich Vertrauenspersonen zu suchen, auf die sie zählen können. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Leben einer Person auf dem Spiel steht. Dieses Risiko ist nicht so selten, wie man meinen könnte. In diesem Fall wird diesen jungen Menschen Schutz geboten. Im Extremfall können sie ihre Identität ändern, ihr Aussehen oder ihren Wohnort. 

Gesetz über Massnahmen gegen Zwangsheirat

Am 1. Juli 2013 ist in der Schweiz das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheirat in Kraft getreten. Wer jemanden zu einer Ehe zwingt, kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Dies gilt auch, wenn die Heirat im Ausland erfolgt ist.

Bei Verdacht auf eine Zwangsheirat ist kein Nachzug des Ehegatten mehr möglich. Die Zivilstandsbeamten müssen Strafanzeige erstatten, wenn sie bei einer Eheschliessung eine Druckausübung feststellen.

Unter einer Zwangsheirat versteht man einen Eheschluss (zivil oder religiös), in der ein Ehepartner durch Gewalt, Drohungen oder Erpressung zur Ehe gezwungen wurde. Auch das Recht auf Scheidung (bezüglich einer Zwangsehe) darf nicht verweigert werden.  

Um eine Ehe zu schliessen, müssen die Partner mindestens 18 Jahre alt sein. Gemäss dem neuen Gesetz sind Ehen mit Minderjährigen, die im Ausland abgeschlossen werden, in der Schweiz ungültig, “es sei denn, die Weiterführung der Ehe entspricht den überwiegenden Interessen dieses Ehegatten”. (ZGB, Art. 105)

(Quelle: migraweb.chExterner Link)

swissinfo.ch: Wie können Sie Opfern sonst noch helfen?

A.S.: Diesen Sommer haben wir eine schriftliche Erklärung (eidesstattliche Erklärung) für potentielle Opfer von Zwangsheiraten eingeführt. Bevor sie eine Reise in ihr Heimatland antreten, können sie diese Erklärung ausfüllen und unterzeichnen. Die Frauen können beispielsweise erklären, dass sie keinerlei Absicht haben zu heiraten und dass sie in die Schweiz zurückkehren wollen. Diese Erklärung kann sie im Verbund mit weiteren Massnahmen vor möglichen Heiratsverschleppungen oder Heiratsabsprachen gegen ihren Willen schützen. Unsere Erfahrung mit diesen Erklärungen ist sehr positiv. Und dies nicht nur, weil sie von vielen benutzt wird, sondern vor allem, weil diese Erklärung uns ermöglicht, präventiv gegen möglichen Missbrauch vorzugehen.

swissinfo.ch: Im Juli 2013 ist in der Schweiz ein Gesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten in Kraft getreten, welches den Behörden erlaubt, solche Verbrechen von Amts wegen zu verfolgen. Welche Bilanz ziehen Sie viereinhalb Jahre später?

A.S.: Es hat lange gedauert, bis man sich auf das neue Gesetz geeinigt hatte, auch wenn ein so langer Prozess für die Schweiz durchaus üblich ist. Doch nachdem alle Hürden überwunden waren, ist ein gutes Gesetz entstanden. Die Bilanz fällt positiv aus. Es ist der richtige Ansatz, auch wenn einige Aspekte noch verbessert werden müssen, beispielsweise der Opferschutz im Ausland.

Es kommt beispielsweise vor, dass Eltern Opfern von Zwangsheiraten, die sich bereits im Ausland befinden, die Ausweispapiere wegnehmen, auch für ein ganzes Jahr. Wenn diese keinen Schweizer Pass haben, kann es sein, dass sie ihre Aufenthaltsgenehmigung verlieren und nicht mehr in die Schweiz zurückkehren können. In Deutschland können anerkannte Opfer hingegen bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren wieder einreisen. Das Opferhilfegesetz sieht zudem nur in eingeschränkter Weise finanzielle Unterstützung bezüglich Massnahmen für Betroffene im Ausland vor. Das ist ein grosses Manko, wenn man bedenkt, dass uns die dringliche Repatriierung einer jungen Frau aus dem Ausland letztes Jahr 16’000 Franken gekostet hat.

Der Bund hat schon viel für die Prävention und den Kampf gegen Zwangsheiraten gemacht. Aber auch die Einbindung und Verantwortung der Kantone ist wichtig. Es ist nötig, die kantonalen und kommunalen Behörden stärker für das Thema zu sensibilisieren. Ich denke etwa an die Migrationsämter, an die Zivilstandsämter oder die Integrationsbeauftragten. Sie sollten lernen, kritische Situationen frühzeitig zu erkennen. Auch die Präventionsarbeit an den Schulen müsste intensiviert werden. Die Schule ist ein Ort, wo Opfer von den Eltern nicht kontrolliert werden können. Dort sollten sie die Möglichkeit haben, ihre Zweifel und Ängste zu äussern.

Kinderheiraten

In den meisten Ländern ist ein Mindestalter von 18 Jahren nötig, um heiraten zu können. Gleichwohl werden gemäss einem 2014 publizierten Unicef-Bericht jährlich rund 15 Millionen minderjährige Frauen verheiratet. Dies entspricht rund 41‘000 Mädchen pro Tag.

Das Phänomen ist insbesondere in Südasien verbreitet, im Subsahara-Afrika sowie in Lateinamerika. In Niger sind 77 Prozent der verheirateten Frauen zwischen 20 und 49 Jahren ihren Eheschluss als Minderjährige eingegangen. In Bangladesch werden gemäss einem UNO-Bericht von 2017 rund 40 Prozent der Frauen verheiratet, bevor sie 15 Jahre alt sind.

Das UN-Kinderhilfswerk Unicef listet drei Gründe auf, die zu Kinderheiraten führen:

  • – Kinder können zu Hause als ökonomische Last gelten
  • – Die Ehe wird als eine Art Schutz gegen sexuellen Missbrauch gesehen
  • – Eltern wollen das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft vermeiden, das eine spätere Heirat kompromittieren würde


(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

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